Wer nicht geimpft, genesen oder getestet in Bus und Bahn unterwegs ist, muss mit einem Bußgeld rechnen.
Die Aufgabenträger für den Schienenpersonennahverkehr in Nordrhein-Westfalen, der Nahverkehr Rheinland (NVR), der Nahverkehr Westfalen Lippe (NWL) und der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR), der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV), kommunale Ordnungsämter, die Bundespolizei, die Deutsche Bahn, die Verkehrsunternehmen und das Ministerium für Verkehr Nordrhein-Westfalen werden in den kommenden Wochen stichprobenartig die 3G-Nachweise im Nahverkehr kontrollieren.
Wer keinen 3G-Nachweis vorlegen kann, muss das Fahrzeug am nächsten Halt verlassen und mit einem Bußgeld von bis zu 250 Euro rechnen. Die 3G-Pflicht gilt in allen Bussen, Straßen‑, Stadt- und U‑Bahnen sowie in Fern- und Nahverkehrszügen (S‑Bahn, Regionalbahn, Regionalexpress). An Bahnsteigen, Haltestellen und in Gebäuden ist kein 3G-Nachweis erforderlich. Als getestet gelten Fahrgäste, die einen amtlichen negativen Antigen-Schnelltest (nicht älter als 24 Stunden) oder einen amtlichen negativen PCR-Test (nicht älter als 48 Stunden) vorzeigen können. Selbsttests werden nicht anerkannt.