Rund 12,90 Millionen Wahlberechtigte in NRW haben in den letzten beiden Wochen eine Wahlbenachrichtigung von ihrer Gemeinde erhalten.
Hierfür muss die Person wahlberechtigt und in das Wählerverzeichnis eingetragen worden sein. Stichtag für die Eintragung von Amts wegen auf Basis des Melderegisters war der 15. August 2021. In dieser Woche halten die Wahlämter der Kommunen die Wählerverzeichnisse für die Bürgerinnen und Bürger während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme bereit.
Der die Briefwahl einschließende Wahlscheinantrag kann schriftlich, per Telefax, per E‑Mail oder persönlich beim Wahlamt des Wohnortes gestellt werden. Eine telefonische Antragstellung ist nicht möglich. Für schriftliche Anträge steht die Rückseite der Wahlbenachrichtigung zur Verfügung. Sie sollte ausgefüllt und an der vorgesehenen Stelle unterschrieben werden. Wahlschein-/Briefwahlanträge können im Wahlamt am Wohnort abgegeben oder in einem frankierten Umschlag dorthin geschickt werden. Für die Antragstellung per E‑Mail haben viele Gemeinden in ihrem Internetangebot ein Online-Formular eingerichtet. Wahlschein und Briefwahlunterlagen können mit entsprechender Vollmacht auch für einen Dritten beantragt werden.
Wer den Antrag persönlich im Wahlamt stellen will, muss Personalausweis und Wahlbenachrichtigung mitbringen. Auf Wunsch werden die Unterlagen den Wahlberechtigten im Wahlamt unmittelbar ausgehändigt. Briefwahlunterlagen können auch von einer anderen Person abgeholt werden. Die notwendige Vollmacht kann auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung erteilt werden. Bevollmächtigte dürfen für höchstens vier Wahlberechtigte die Wahlunterlagen abholen.
Der Landeswahlleiter wies darauf hin, dass Briefwahlunterlagen noch bis Freitag, 24. September 2021, um 18:00 Uhr beim Wahlamt der Gemeinde beantragt werden können. Der Wahlbrief mit gefülltem Stimmzettelumschlag und unterschriebenem Wahlschein muss bis zum Wahltag (26. September 2021) um 18:00 Uhr bei der Gemeinde eingehen.