NRW: Brief­wahl in Städ­ten und Gemein­den ab sofort möglich

Rund 12,90 Mil­lio­nen Wahl­be­rech­tig­te in NRW haben in den letz­ten bei­den Wochen eine Wahl­be­nach­rich­ti­gung von ihrer Gemein­de erhalten.

Hier­für muss die Per­son wahl­be­rech­tigt und in das Wäh­ler­ver­zeich­nis ein­ge­tra­gen wor­den sein. Stich­tag für die Ein­tra­gung von Amts wegen auf Basis des Mel­de­re­gis­ters war der 15. August 2021. In die­ser Woche hal­ten die Wahl­äm­ter der Kom­mu­nen die Wäh­ler­ver­zeich­nis­se für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger wäh­rend der all­ge­mei­nen Öff­nungs­zei­ten zur Ein­sicht­nah­me bereit.

Der die Brief­wahl ein­schlie­ßen­de Wahl­schein­an­trag kann schrift­lich, per Tele­fax, per E‑Mail oder per­sön­lich beim Wahl­amt des Wohn­or­tes gestellt wer­den. Eine tele­fo­ni­sche Antrag­stel­lung ist nicht mög­lich. Für schrift­li­che Anträ­ge steht die Rück­sei­te der Wahl­be­nach­rich­ti­gung zur Ver­fü­gung. Sie soll­te aus­ge­füllt und an der vor­ge­se­he­nen Stel­le unter­schrie­ben wer­den. Wahl­schein-/Brief­wahl­an­trä­ge kön­nen im Wahl­amt am Wohn­ort abge­ge­ben oder in einem fran­kier­ten Umschlag dort­hin geschickt wer­den. Für die Antrag­stel­lung per E‑Mail haben vie­le Gemein­den in ihrem Inter­net­an­ge­bot ein Online-For­mu­lar ein­ge­rich­tet. Wahl­schein und Brief­wahl­un­ter­la­gen kön­nen mit ent­spre­chen­der Voll­macht auch für einen Drit­ten bean­tragt werden.

Wer den Antrag per­sön­lich im Wahl­amt stel­len will, muss Per­so­nal­aus­weis und Wahl­be­nach­rich­ti­gung mit­brin­gen. Auf Wunsch wer­den die Unter­la­gen den Wahl­be­rech­tig­ten im Wahl­amt unmit­tel­bar aus­ge­hän­digt. Brief­wahl­un­ter­la­gen kön­nen auch von einer ande­ren Per­son abge­holt wer­den. Die not­wen­di­ge Voll­macht kann auf der Rück­sei­te der Wahl­be­nach­rich­ti­gung erteilt wer­den. Bevoll­mäch­tig­te dür­fen für höchs­tens vier Wahl­be­rech­tig­te die Wahl­un­ter­la­gen abholen.

Der Lan­des­wahl­lei­ter wies dar­auf hin, dass Brief­wahl­un­ter­la­gen noch bis Frei­tag, 24. Sep­tem­ber 2021, um 18:00 Uhr beim Wahl­amt der Gemein­de bean­tragt wer­den kön­nen. Der Wahl­brief mit gefüll­tem Stimm­zet­tel­um­schlag und unter­schrie­be­nem Wahl­schein muss bis zum Wahl­tag (26. Sep­tem­ber 2021) um 18:00 Uhr bei der Gemein­de eingehen.

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