Die Bundesregierung hat die Niederlande mit Wirkung zum 06. April 2021 als Hochinzidenzgebiet eingestuft.
Damit gilt ab Dienstag bei Einreise aus dem Nachbarland grundsätzlich die Pflicht zum Mitführen eines aktuellen Testnachweises. Der Test darf höchstens 48 Stunden vor der Einreise vorgenommen worden sein. Für Pendler, die die Grenze wegen ihres Berufs, ihres Studiums oder ihrer Ausbildung regelmäßig überqueren müssen, ist ein negativer Test 72 Stunden gültig, so dass sie sich bis zu zwei Mal in einer Arbeitswoche testen lassen müssen.
Das entspricht ähnlichen Regelungen in Niedersachsen und Rheinland-Pfalz. Die Einhaltung der Testpflicht wird durch Stichprobenkontrollen der Bundes- und Landes-Polizei überprüft. Der niederländische Ministerpräsident Rutte und Ministerpräsident Laschet hatten bereits am Freitag gemeinsam dazu aufgerufen, nicht notwendige Reisen in das Nachbarland zu vermeiden.
Als Tests werden sowohl PCR-Tests als auch PoC-Schnelltests eines befugten medizinischen Dienstleisters sowie Selbsttests unter Aufsicht fachkundigen Personals akzeptiert. Der Testnachweis kann auf Papier oder in digitaler Form – zum Beispiel durch Vorzeigen eines Dokuments auf dem Mobiltelefon – erbracht werden. Der Testnachweis ist grundsätzlich bereits bei Einreise mitzuführen. Grenzpendlern ist es gestattet, den Test nach Einreise unverzüglich – etwa unmittelbar nach Ankunft am Arbeitsplatz – nachzuholen.
Wer regelmäßig mehrmals pro Woche enge Familienangehörige (Verwandte 1. Grades, Ehegatte, Lebenspartner, Lebensgefährte, Kinder aufgrund geteilten Sorgerechts oder Umgangsrechts) auf der anderen Seite der Grenze besucht, muss sich ebenfalls regelmäßig testen lassen. Analog zur Regelung für die Grenzpendler gilt in diesen Fällen ein negativer Test 72 Stunden, so dass in sechs Tagen zwei Tests notwendig sind.
Ausgenommen von der Testpflicht sind kraft Bundesrechts Durchreisende sowie Transporteure, die weniger als 72 Stunden in Deutschland bleiben. Weitere Ausnahmen können beim zuständigen Gesundheitsamt beantragt werden.
Zusätzlich zur Testpflicht besteht zudem eine Anmeldepflicht für Einreisende aus den Niederlanden. Die Anmeldung muss vor Ankunft auf einreiseanmeldung.de erfolgen. Von der Anmeldepflicht sind Durchreisende und Aufenthalte unter 24 Stunden ausgenommen.