NRW: Coro­naschutz­ver­ord­nung und Maß­nah­men ver­län­gert worden

Absperrung - Polizei - Absperrband - Prohibited Area Foto: Absperrung der Polizei, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Nord­rhein-West­fa­len ver­län­gert die aktu­el­le Coro­naschutz­ver­ord­nung mit ihren bestehen­den Maß­nah­men zunächst bis zum 26. April 2021.

Damit bleibt die kon­se­quen­te Umset­zung der Not­brem­se wei­ter­hin bestehen in allen Krei­sen und kreis­frei­en Städ­ten mit einer Inzi­denz über 100. Außer­dem wer­den in der Coro­naschutz­ver­ord­nung die recht­li­chen Grund­la­gen für die ange­kün­dig­ten digi­ta­len Modell­pro­jek­te geschaf­fen. Die vom Minis­te­ri­um für Wirt­schaft, Inno­va­ti­on, Digi­ta­li­sie­rung und Ener­gie im Ein­ver­neh­men mit dem Minis­te­ri­um für Arbeit, Gesund­heit und Sozia­les aus­ge­wähl­ten Modell­pro­jek­te sol­len digi­ta­le Lösun­gen in der Coro­na-Pan­de­mie erpro­ben und wis­sen­schaft­li­che Erkennt­nis­se über das Infek­ti­ons­ge­sche­hen zur Pan­de­mie­be­kämp­fung liefern.

Die Modell­pro­jek­te sind nur zuläs­sig, wenn in dem jewei­li­gen Kreis oder der jewei­li­gen kreis­frei­en Stadt, spä­tes­tens aber zu Beginn des Modell­pro­jekts die Zahl der Neu­in­fek­tio­nen inner­halb von sie­ben Tagen bezo­gen auf 100.000 Ein­woh­ner (7‑Ta­ges-Inzi­denz) nach den täg­li­chen Ver­öf­fent­li­chun­gen des Lan­des­zen­trums Gesund­heit nicht mehr als 100 beträgt. Das jewei­li­ge Pro­jekt ist unver­züg­lich durch die Kom­mu­ne zu been­den, wenn in dem betref­fen­den Kreis oder der betref­fen­den kreis­frei­en Stadt die 7‑Ta­ges-Inzi­denz an sie­ben auf­ein­an­der­fol­gen­den Tagen mehr als 100 beträgt.

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