NRW: Coro­na­ver­ord­nung geän­dert mit Blick auf Schülerausweise

Corona-Schnelltest - Testzentrum - Werbung - Berlin-Kreuzberg Foto: Werbung für Corona-Schnelltest (Berlin-Kreuzberg), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um ändert die Coro­naschutz­ver­ord­nung noch vor Inkraft­tre­ten am Frei­tag mit Blick auf Schülerausweise.

In der neu­en Fas­sung sol­len alle Schü­ler an inlän­di­schen Schu­len auto­ma­tisch als getes­tet gel­ten, berich­tet die „Rhei­ni­sche Post” (Don­ners­tag­aus­ga­be) unter Beru­fung auf das Minis­te­ri­um. Der Schü­ler­aus­weis als Test­nach­weis muss erst ab einem Alter von 15 Jah­ren mit­ge­führt wer­den. Die ursprüng­li­che For­mu­lie­rung hat­te hin­ge­gen gelau­tet: „Schul­pflich­ti­ge Kin­der und Jugend­li­che mit Schü­ler­aus­weis gel­ten auf­grund ihrer Teil­nah­me an den ver­bind­li­chen Schul­tes­tun­gen als getes­te­te Personen”.

Die Ände­rung war erfor­der­lich gewor­den, weil Schü­ler­aus­wei­se nor­ma­ler­wei­se erst für Kin­der ab 15 Jah­ren aus­ge­stellt wer­den, für jün­ge­re Schü­ler nur auf Anfra­ge. Die Aus­stel­lung vie­ler neu­er Aus­wei­se hät­te etwa für Grund­schu­len hohen büro­kra­ti­schen Auf­wand bedeu­tet. SPD-Frak­ti­ons­vi­ze Jochen Ott kri­ti­sier­te: „Und wie­der herrscht das Cha­os, weil nie­mand genau weiß, was jetzt kon­kret gilt”. Der Oppo­si­ti­ons­po­li­ti­ker for­der­te zudem, alle Schü­ler drei­mal pro Woche zu tes­ten und nicht nur zweimal.

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