Der Distanzunterricht an den Schulen in Nordrhein-Westfalen wird bis zum 12. Februar 2021 fortgeführt.
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 6 sowie für Schülerinnen und Schüler mit besonderem Betreuungs- oder Unterstützungsbedarf wird weiterhin eine pädagogische Betreuung aufrechterhalten. Schul- und Bildungsministerin Yvonne Gebauer erklärte: „Mit dieser Entscheidung setzen wir den Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Bundesregierung vom 19. Januar konsequent um. Die Schulen leisten damit weiterhin einen wichtigen Beitrag zur Kontaktreduzierung. Das immer noch zu hohe Infektionsgeschehen und das Auftreten neuer Virusmutationen erfordert von uns weiter ein besonders umsichtiges Vorgehen. Es bleibt weiter eine Zeit der Vorsicht. Es geht darum, mit allen Kräften eine erfolgreiche Bekämpfung der Pandemie konsequent anzustreben und dann dauerhaft zu sichern. Umso wichtiger war und ist, dass wir uns in Nordrhein-Westfalen frühzeitig, umfassend und konsequent auf den Distanzunterricht vorbereitet haben. Der Umstieg auf den Distanzunterricht hat grundsätzlich gut funktioniert. Ich weiß um die Belastungen der Eltern durch den Distanzunterricht und um die Unsicherheit der Schülerinnen und Schüler aufgrund der aktuellen Situation. Ich danke den Eltern für die Unterstützung ihrer Kinder. Unsere Schülerinnen und Schüler leisten Überragendes und sie meistern eine noch nie dagewesene Situation mit Bravour. Ich werde mich weiter mit aller Kraft dafür einsetzen, dass sie in diesem von der Pandemie geprägten Schuljahr jegliche Unterstützung erhalten, die sie brauchen”.
Schon zu Schuljahresbeginn hatte die Landesregierung mit der Verordnung zum Distanzunterricht einen rechtlichen Rahmen für die Organisation dieser Form des Unterrichts geschaffen. Damit wurde der Distanzunterricht dem Präsenzunterricht in diesem Schuljahr formal gleichgestellt und kann entsprechend bewertet werden. Als erstes Bundesland plant die Landesregierung in Nordrhein-Westfalen die bis zum Schuljahresende gültige Rechtsverordnung im Rahmen einer weiteren Schulgesetzänderung dauerhaft für den Distanzunterricht zu sichern.