NRW: Drei Mil­lio­nen Euro für Antidiskriminierungsberatung

Flüchtlinge - Zelte - Kleidung - Zäune - Balkanroute Foto: Flüchtlinge auf der Balkanroute, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Lan­des­re­gie­rung macht sich für gesell­schaft­li­che Viel­falt und ein welt­of­fe­nes Land stark.

Wich­ti­ge Part­ner dabei sind die Ser­vice­stel­len für Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­ar­beit, die kon­kre­te Hil­fe für Betrof­fe­ne anbie­ten. Dazu zäh­len die Bera­tung, Unter­stüt­zung und Beglei­tung mit einem beson­de­ren Fokus auf ras­sis­ti­scher Dis­kri­mi­nie­rung und Anti­se­mi­tis­mus. Das Inte­gra­ti­ons­mi­nis­te­ri­um inves­tiert drei Mil­lio­nen Euro in den Aus­bau der Ein­rich­tun­gen und schafft dadurch wei­te­re 29 Bera­tungs­stel­len im Land. Mit dann ins­ge­samt 42 Ser­vice­stel­len ver­fügt Nord­rhein-West­fa­len zukünf­tig über die bun­des­weit größ­te Bera­tungs­struk­tur in der Antidiskriminierungsarbeit.

„Dis­kri­mi­nie­rung, Hass und Het­ze haben in Nord­rhein-West­fa­len kei­nen Platz. Der mas­si­ve Aus­bau der Bera­tungs­stel­len ist ein star­kes Zei­chen, dass wir Betrof­fe­nen zur Sei­te ste­hen und grup­pen­be­zo­ge­ne Men­schen­feind­lich­keit nicht dul­den. Mit dem ver­grö­ßer­ten Ange­bot ermög­li­chen wir eine nied­rig­schwel­li­ge und mög­lichst wohn­ort­na­he Unter­stüt­zung. Auch in Zukunft soll Nord­rhein-West­fa­len bun­des­weit Maß­stä­be bei der Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­ar­beit set­zen. Dazu zählt auch die Erpro­bung digi­ta­ler Bera­tungs­mo­del­le, die ins­be­son­de­re seit der Pan­de­mie­ei­nen einen beson­de­ren Stel­len­wert haben”, erklär­te Inte­gra­ti­ons­mi­nis­ter Joa­chim Stamp.

Der Aus­bau der Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­ar­beit kommt neben den Betrof­fe­nen auch Ein­rich­tun­gen und Insti­tu­tio­nen zugu­te. Auch sie kön­nen sich durch die Fach­kräf­te zu Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­maß­nah­men bera­ten las­sen. Dazu zäh­len bei­spiels­wei­se ein ras­sis­mus­kri­ti­scher Sprach­ge­brauch oder der wert­schät­zen­de Umgang mit Viel­falt. „Es ist wich­tig, dass sich Unter­neh­men und Orga­ni­sa­tio­nen dis­kri­mi­nie­rungs­sen­si­bel aus­rich­ten, denn nicht jede Dis­kri­mi­nie­rung wird auf den ers­ten Blick auch als sol­che erkannt. Mit dem brei­ten Ange­bot kön­nen Ein­rich­tun­gen und Insti­tu­ti­on hier einen gro­ßen Schritt vor­an­kom­men”, erklär­te Inte­gra­ti­ons­staats­se­kre­tä­rin Serap Güler.

Die Bera­tungs­stel­len und die Inte­gra­ti­ons­agen­tu­ren wer­den über ein gemein­sa­mes Pro­gramm in Trä­ger­schaft der Frei­en Wohl­fahrts­pfle­ge geför­dert. Die Anti­dis­kri­mi­nie­rungs­ar­beit soll per­spek­ti­visch wei­ter pro­fes­sio­na­li­siert wer­den, so dass wei­te­re Akteu­re von der Arbeit der Inte­gra­ti­ons­agen­tu­ren profitieren.

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