Angesichts der Inzidenzzahlen sind die Regelungen für Ferienreisen und Ferienangebote der Jugendverbände und Jugendhilfeträger angepasst worden.
Abgesichert durch Coronatests ist nun bei der im ganzen Land geltenden Inzidenzstufe 1 (7‑Tage-Inzidenz von höchstens 35) bei den Ferienaktionen eine weitgehende Normalität möglich.
Neue Erleichterungen der Coronaschutzverordnung für Ferienfreizeiten:
- Bei Kinder- und Jugendreisen dürfen auch Gruppen von mehr als 25 jungen Menschen gemeinsam betreut werden und gemeinsame Aktivitäten ausüben. Eine Aufteilung in kleinere feste Gruppen ist nicht mehr erforderlich. Dafür ist neben den bislang vorgeschriebenen zwei Coronatests pro Woche auch zum Ende der Reise nochmal ein gemeinsamer Test vorgesehen. Hierdurch soll eine Weiterverbreitung möglicher Infektionen in den letzten Tagen nach der Rückkehr vermieden werden. Als Test kommen entweder kostenfreie Bürgertests oder gemeinsam vorgenommene Selbsttests infrage
- Bei anderen Ferienangeboten für Kinder und Jugendliche dürfen ab sofort im Freien 50 und in Innenräumen 30 junge Menschen gemeinsam betreut werden. Hier ist zu Beginn und am Anfang jeder neuen Woche ein Coronatest erforderlich. Nur bei größeren und täglich wechselnden Gruppen muss alle drei Tage ein Test erfolgen
Bei allen Angeboten gilt eine Maskenpflicht nur noch bei größeren Gruppen in Innenräumen (mehr als 20 junge Menschen sowie fünf Betreuer; die Regelung gilt nicht beim Essen). Auch Mindestabstände dürfen unterschritten werden. Die Regelungen des § 12 der Coronaschutzverordnung gelten für Ferienaktionen aller freien und öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe und Sozialhilfe.