NRW: Erleich­te­run­gen der Coro­na­re­geln für Ferienfreizeiten

Jugendliche - Mädchen - Rolltreppe - Öffentlichkeit Foto: Junge Mädchen auf einer Rolltreppe, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ange­sichts der Inzi­denz­zah­len sind die Rege­lun­gen für Feri­en­rei­sen und Feri­en­an­ge­bo­te der Jugend­ver­bän­de und Jugend­hil­fe­trä­ger ange­passt worden.

Abge­si­chert durch Coro­na­tests ist nun bei der im gan­zen Land gel­ten­den Inzi­denz­stu­fe 1 (7‑Ta­ge-Inzi­denz von höchs­tens 35) bei den Feri­en­ak­tio­nen eine weit­ge­hen­de Nor­ma­li­tät möglich.

Neue Erleich­te­run­gen der Coro­naschutz­ver­ord­nung für Ferienfreizeiten:

  • Bei Kin­der- und Jugend­rei­sen dür­fen auch Grup­pen von mehr als 25 jun­gen Men­schen gemein­sam betreut wer­den und gemein­sa­me Akti­vi­tä­ten aus­üben. Eine Auf­tei­lung in klei­ne­re fes­te Grup­pen ist nicht mehr erfor­der­lich. Dafür ist neben den bis­lang vor­ge­schrie­be­nen zwei Coro­na­tests pro Woche auch zum Ende der Rei­se noch­mal ein gemein­sa­mer Test vor­ge­se­hen. Hier­durch soll eine Wei­ter­ver­brei­tung mög­li­cher Infek­tio­nen in den letz­ten Tagen nach der Rück­kehr ver­mie­den wer­den. Als Test kom­men ent­we­der kos­ten­freie Bür­ger­tests oder gemein­sam vor­ge­nom­me­ne Selbst­tests infrage
  • Bei ande­ren Feri­en­an­ge­bo­ten für Kin­der und Jugend­li­che dür­fen ab sofort im Frei­en 50 und in Innen­räu­men 30 jun­ge Men­schen gemein­sam betreut wer­den. Hier ist zu Beginn und am Anfang jeder neu­en Woche ein Coro­na­test erfor­der­lich. Nur bei grö­ße­ren und täg­lich wech­seln­den Grup­pen muss alle drei Tage ein Test erfolgen

Bei allen Ange­bo­ten gilt eine Mas­ken­pflicht nur noch bei grö­ße­ren Grup­pen in Innen­räu­men (mehr als 20 jun­ge Men­schen sowie fünf Betreu­er; die Rege­lung gilt nicht beim Essen). Auch Min­dest­ab­stän­de dür­fen unter­schrit­ten wer­den. Die Rege­lun­gen des § 12 der Coro­naschutz­ver­ord­nung gel­ten für Feri­en­ak­tio­nen aller frei­en und öffent­li­chen Trä­ger der Kin­der- und Jugend­hil­fe und Sozialhilfe.