Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales weist auf die geltenden Regelungen in stationären Pflegeeinrichtungen hin.
Durch eine Reihe von Anpassungen der Allgemeinverfügung für Schutzmaßnahmen in stationären Pflegeeinrichtungen in den vergangenen Wochen gelten inzwischen weitgehende Freiheiten für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Besucherinnen und Besucher.
Quarantänemaßnahmen sollen für geimpfte oder genesene Bewohnerinnen und Bewohnern nicht mehr notwendig werden, wenn sie nach einem Kontakt mit einer infizierten Person negativ auf das Corona-Virus getestet wurden. Zudem können für Einrichtungen nicht ohne Einvernehmen des Gesundheitsministeriums Besuchseinschränkungen erfolgen, wenn es in einer Einrichtung zu einem Infektionsgeschehen kommt.