NRW: Grü­ne ver­lan­gen 2G-Rege­lung ab Inzi­denz von 100

Impfzentrum - Schutzimpfung gegen COVID-19 - Coronavirus - Die Johanniter - Mitarbeiter - Brandenburg Foto: Impfzentrum gegen das Coronavirus (Brandenburg), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Grü­nen in Nord­rhein-West­fa­len for­dern die Ein­füh­rung der 2G-Rege­lung ab einer Inzi­denz von 100.

Das berich­tet die „Rhei­ni­schen Post” (Don­ners­tags­aus­ga­be) unter Beru­fung auf einen Ent­schlie­ßungs­an­trag der Frak­ti­on im Düs­sel­dor­fer Land­tag. NRW sei „der­zeit trau­ri­ger Spit­zen­rei­ter der Infek­ti­ons­ent­wick­lung in Deutsch­land”. In dem Antrag for­dern die Grü­nen-Poli­ti­ker die kon­se­quen­te Umset­zung der 3G-Rege­lung ab einer Inzi­denz von 35. Die­se sol­le „auch für die Nut­zung des Fern­ver­kehrs der Bahn sowie für län­ge­re Bus­rei­sen ana­log zur Anwen­dung bei Flug­rei­sen Anwen­dung fin­den”. Zudem wird die Lan­des­re­gie­rung auf­ge­for­dert, „ab einer lan­des­wei­ten Inzi­denz von über 100 die 2G-Rege­lung als neue Schutz­stu­fe einzuführen”.

Men­schen, die sich nicht imp­fen las­sen könn­ten oder jün­ger als 18 Jah­re alt sei­en, sol­len davon aus­ge­nom­men sein, müss­ten aber ent­spre­chend getes­tet sein. Ent­spre­chend ver­lan­gen die Grü­nen eine neue Test­stra­te­gie, die „kos­ten­lo­se und vom Impf­sta­tus unab­hän­gi­ge Tests als Public-Health-Scree­nings bei­spiels­wei­se am Arbeits­platz, in den Uni­ver­si­tä­ten und in den Schu­len regel­mä­ßig min­des­tens zwei- bes­ser drei­mal die Woche ermög­licht”. Die Gül­tig­keit der soge­nann­ten „Tür­öff­ner-Tests” sol­le für Anti­gen-Schnell­tests auf 24 Stun­den und für PCR-Tests auf 48 Stun­den begrenzt wer­den. Zudem sei eine all­ge­mei­ne Test­pflicht für Rei­se­rück­keh­rer unab­hän­gig vom Impf­sta­tus vor­zu­se­hen, so die Grü­nen in ihrem Antrag.

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