In Nordrhein-Westfalen gelingt es zunehmend, aus dem Ausland geflüchtete Schülerinnen und Schüler zu schulischen Abschlüssen zu führen.
Dies ist das Ergebnis einer Studie der Universität Osnabrück im Auftrag des nordrhein-westfälischen Integrationsministeriums, die den schulischen Erfolg von geflüchteten Schülerinnen und Schülern im Jahr 2018/19 beleuchtete. Von insgesamt 5.000 Schulabgängerinnen und ‑abgängern im Jahr 2018/19 haben gut zwei Drittel einen Schulabschluss erreicht.
Die Studie von Bildungsforscher Dr. Thomas Kemper von der Universität Osnabrück hat Daten des Ausländerzentralregisters zum aufenthaltsrechtlichen Status von Kindern und Jugendlichen mit Bildungsdaten der amtlichen Schulstatistik des MSB kombiniert, die zwar Informationen zur Staatsangehörigkeit, nicht aber zu einem möglichen Fluchthintergrund enthält.
Danach hat knapp ein Drittel der Kinder und Jugendlichen mit ausländischer Staatsangehörigkeit zwischen 6 und 18 Jahren einen Fluchthintergrund. Von diesen Schülerinnen und Schülern besuchten im Schuljahr 2018/19 rund 20 Prozent eine Hauptschule, 18 Prozent ein Gymnasium und rund 58 Prozent eine andere weiterführende Schulform wie die Gesamtschule. Von den rund 5.000 Schülerinnen und Schülern, die im Jahr 2018/19 die Schulen verließen, haben rund 40 Prozent den Hauptschulabschluss erreicht, rund 26 Prozent die Fachoberschulreife und 8 Prozent die (Fach-)Hochschulreife.
Neben den Abschlüssen an allgemeinbildenden Schulen, die die Studie berücksichtigt, haben Geflüchtete zudem die Möglichkeit, ihren Schulabschluss an den berufsbildenden Schulen nachzuholen, wodurch sich die schulischen Erfolge weiter verbessern. Für Flüchtlinge zwischen 18 und 27 Jahren steht das Programm „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit” zur Verfügung, das gemeinsam vom Integrationsministerium und vom Arbeitsministerium mit einem Fördervolumen von 50 Millionen Euro aufgelegt worden ist. Im Rahmen des Programms können sechs Förderbausteine genutzt werden, die junge Geflüchtete dabei unterstützen, perspektivisch ihren Lebensunterhalt selbständig zu bestreiten. Dazu zählt auch der nachträgliche Erwerb des Hauptschulabschlusses.