NRW: Immer mehr geflüch­te­ten Schü­ler gelingt Schulabschluss

Schulflur - Stühle - Schule - Treppen - Tür Foto: Sicht auf Stühle in einem Flur einer Schule, Urheber: dts Nachrichtenagentur

In Nord­rhein-West­fa­len gelingt es zuneh­mend, aus dem Aus­land geflüch­te­te Schü­le­rin­nen und Schü­ler zu schu­li­schen Abschlüs­sen zu führen.

Dies ist das Ergeb­nis einer Stu­die der Uni­ver­si­tät Osna­brück im Auf­trag des nord­rhein-west­fä­li­schen Inte­gra­ti­ons­mi­nis­te­ri­ums, die den schu­li­schen Erfolg von geflüch­te­ten Schü­le­rin­nen und Schü­lern im Jahr 2018/19 beleuch­te­te. Von ins­ge­samt 5.000 Schul­ab­gän­ge­rin­nen und ‑abgän­gern im Jahr 2018/19 haben gut zwei Drit­tel einen Schul­ab­schluss erreicht.

Die Stu­die von Bil­dungs­for­scher Dr. Tho­mas Kem­per von der Uni­ver­si­tät Osna­brück hat Daten des Aus­län­der­zen­tral­re­gis­ters zum auf­ent­halts­recht­li­chen Sta­tus von Kin­dern und Jugend­li­chen mit Bil­dungs­da­ten der amt­li­chen Schul­sta­tis­tik des MSB kom­bi­niert, die zwar Infor­ma­tio­nen zur Staats­an­ge­hö­rig­keit, nicht aber zu einem mög­li­chen Flucht­hin­ter­grund enthält.

Danach hat knapp ein Drit­tel der Kin­der und Jugend­li­chen mit aus­län­di­scher Staats­an­ge­hö­rig­keit zwi­schen 6 und 18 Jah­ren einen Flucht­hin­ter­grund. Von die­sen Schü­le­rin­nen und Schü­lern besuch­ten im Schul­jahr 2018/19 rund 20 Pro­zent eine Haupt­schu­le, 18 Pro­zent ein Gym­na­si­um und rund 58 Pro­zent eine ande­re wei­ter­füh­ren­de Schul­form wie die Gesamt­schu­le. Von den rund 5.000 Schü­le­rin­nen und Schü­lern, die im Jahr 2018/19 die Schu­len ver­lie­ßen, haben rund 40 Pro­zent den Haupt­schul­ab­schluss erreicht, rund 26 Pro­zent die Fach­ober­schul­rei­fe und 8 Pro­zent die (Fach-)Hochschulreife.

Neben den Abschlüs­sen an all­ge­mein­bil­den­den Schu­len, die die Stu­die berück­sich­tigt, haben Geflüch­te­te zudem die Mög­lich­keit, ihren Schul­ab­schluss an den berufs­bil­den­den Schu­len nach­zu­ho­len, wodurch sich die schu­li­schen Erfol­ge wei­ter ver­bes­sern. Für Flücht­lin­ge zwi­schen 18 und 27 Jah­ren steht das Pro­gramm „Durch­star­ten in Aus­bil­dung und Arbeit” zur Ver­fü­gung, das gemein­sam vom Inte­gra­ti­ons­mi­nis­te­ri­um und vom Arbeits­mi­nis­te­ri­um mit einem För­der­vo­lu­men von 50 Mil­lio­nen Euro auf­ge­legt wor­den ist. Im Rah­men des Pro­gramms kön­nen sechs För­der­bau­stei­ne genutzt wer­den, die jun­ge Geflüch­te­te dabei unter­stüt­zen, per­spek­ti­visch ihren Lebens­un­ter­halt selb­stän­dig zu bestrei­ten. Dazu zählt auch der nach­träg­li­che Erwerb des Hauptschulabschlusses.

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