NRW: Jus­tiz­mi­nis­ter gegen Gefäng­nis­stra­fen fürs Schwarzfahren

Justicia - Figur - Waage - Göttin der Gerechtigkeit - Justitia - Gericht Foto: Sicht auf Justitia, Urheber: dts Nachrichtenagentur

NRW-Jus­tiz­mi­nis­ter Ben­ja­min Lim­bach stellt sich gegen die Straf­bar­keit des Schwarz­fah­rens in öffent­li­chen Verkehrsmitteln.

„Ich set­ze mich dafür ein, dass die Vor­schrift „Erschlei­chen von Leis­tun­gen” aus dem Straf­ge­setz­buch gestri­chen wird”, sag­te er der „Rhei­ni­schen Post”. Die­se Straf­bar­keit des Fah­rens ohne Fahr­schein ber­ge die Gefahr, dass gegen „sozi­al Schwa­che”, die sich weder ein Auto noch eine Fahr­kar­te leis­ten kön­nen, aber auf öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel ange­wie­sen sind, Geld­stra­fen ver­hängt wer­den. „Wenn sie die­se Geld­stra­fen nicht zah­len kön­nen, reagiert der Staat in letz­ter Kon­se­quenz mit dem schärfs­ten Schwert, näm­lich der Voll­stre­ckung einer Frei­heits­stra­fe”. Sol­che kur­zen Ersatz­frei­heits­stra­fen ver­bes­sern die Situa­ti­on laut Lim­bach aller­dings nicht. „Wir kön­nen unse­re Res­sour­cen in der Jus­tiz bes­ser einsetzen”.

Abge­se­hen davon führ­te Lim­bach juris­ti­sche Grün­de an, das gel­ten­de Recht zu ändern. Wer ohne Fahr­schein öffent­li­che Ver­kehrs­mit­tel benutzt, ver­sto­ße erst ein­mal gegen den Beför­de­rungs­ver­trag mit den Ver­kehrs­be­trie­ben. „Wie in vie­len zivil­recht­li­chen Ver­trä­gen, sehen auch die Beför­de­rungs­ver­trä­ge Sank­tio­nen vor, näm­lich das erhöh­te Beför­de­rungs­ent­gelt”. Anders als im Ver­trags­recht üblich, wer­de das Fah­ren ohne Fahr­schein aber zusätz­lich auch straf­recht­lich sank­tio­niert. „Zivil­recht­li­che Ansprü­che wer­den also mit dem Straf­recht durch­ge­setzt”, so der Minis­ter. Anlass zur Dis­kus­si­on bie­ten aktu­el­le Fäl­le wie der der ehe­mals woh­nungs­lo­sen 56-jäh­ri­gen Gisa M., die der­zeit in Haft sitzt. Zahl­rei­che Men­schen for­dern seit Wochen ihre Frei­las­sung so kamen am Diens­tag Demons­tran­ten zu einer Kund­ge­bung vor dem Jus­tiz­mi­nis­te­ri­um in Düs­sel­dorf zusammen.

Bei der Jus­tiz­mi­nis­ter­kon­fe­renz am 10. Novem­ber kamen die Jus­tiz­mi­nis­ter der Bun­des­län­der bereits dar­in über­ein, „dass allein durch die Auf­he­bung der Straf­bar­keit des Fah­rens ohne Fahr­schein die Rechts­la­ge künf­tig nach­hal­tig und grund­le­gend ver­bes­sert wer­den kann”, so der Wort­laut des gemein­sa­men Beschlus­ses. Sie haben Bun­des­jus­tiz­mi­nis­ter Mar­co Busch­mann (FDP) gebe­ten, einen ent­spre­chen­den Geset­zes­vor­schlag zu unter­brei­ten. „Ich set­ze dar­auf, dass der Bun­des­mi­nis­ter der Jus­tiz der Bit­te der Jus­tiz­mi­nis­ter der Län­der wäh­rend ihrer Herbst­kon­fe­renz am 10. Novem­ber 2022 nach­kommt und im Zuge der geplan­ten Moder­ni­sie­rung des Straf­rechts auch die Auf­he­bung der Straf­bar­keit des Fah­rens ohne Fahr­schein angeht”, so Limbach.

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