NRW: Kein Hin­weis auf Betrug mit Intensivbetten

Krankenhaus - Patientenbett - Bett - Krankenbett - Flur - Krankenhaus-Flur Foto: Sicht auf einen Krankenhaus-Flur, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das NRW-Gesund­heits­mi­nis­te­ri­um hat bis­lang kei­ne Bele­ge dafür, dass Kran­ken­häu­ser fal­sche Anga­ben der Inten­siv­bet­ten­aus­las­tung gemacht haben.

70 Kran­ken­häu­ser, bei denen sich „Auf­fäl­lig­kei­ten im Mel­de­ver­fah­ren” gezeigt hät­ten, sei­en über­prüft wor­den, sag­te ein Spre­cher dem „Köl­ner Stadt-Anzei­ger” (Mitt­woch­aus­ga­be). „Nach dem aktu­el­len Stand der Aus­wer­tung konn­te bis­her kein sys­te­ma­ti­sches Fehl­ver­hal­ten von Kran­ken­häu­sern fest­ge­stellt wer­den”, so der Sprecher.

Aus­schlag­ge­bend für die Aus­gleichs­zah­lun­gen sei „außer­dem nie die Aus­las­tung eines ein­zel­nen Kran­ken­hau­ses, son­dern die durch­schnitt­li­che Aus­las­tung im gesam­ten Kreis bzw. der kreis­frei­en Stadt” gewe­sen. Zudem ver­hin­de­re der für das Jahr 2021 ein­ge­führ­te „Erlös­aus­gleich”, dass es zu einer Über­kom­pen­sa­ti­on kom­me. „Ein Erlös­an­stieg gegen­über dem Jahr 2019, der nur durch die Aus­gleichs­zah­lun­gen zustan­de kom­men wür­de, wür­de also aus­ge­gli­chen und somit zu kei­nem wirt­schaft­li­chen Vor­teil für ein Kran­ken­haus führen”.

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