NRW: Land för­dert 1.000 zusätz­li­che Ausbildungsplätze

Schulflur - Stühle - Schule - Treppen - Tür Foto: Sicht auf Stühle in einem Flur einer Schule, Urheber: dts Nachrichtenagentur

In 34 nord­rhein-west­fä­li­schen Städ­ten und Krei­sen wird mit der Akqui­se und Ver­mitt­lung von bis zu 1.000 zusätz­li­chen Aus­bil­dungs­ver­hält­nis­sen gestartet.

Jugend­li­che, die auf­grund ihrer Vor­aus­set­zun­gen, zum Bei­spiel der Schul­no­ten, beson­de­re Schwie­rig­kei­ten haben auf dem Aus­bil­dungs­markt Fuß zu fas­sen, erhal­ten so die Mög­lich­keit, eine Aus­bil­dung aufzunehmen.

Neben der Akqui­se und Ver­mitt­lung der zusätz­li­chen Aus­bil­dungs­ver­hält­nis­se durch die Trä­ger för­dert das Land im Rah­men des Aus­bil­dungs­pro­gramms in den ers­ten bei­den Jah­ren auch die von den Betrie­ben zu zah­len­de Aus­bil­dungs­ver­gü­tung mit 325 Euro pro Monat.

Das Aus­bil­dungs­pro­gramm NRW unter­stützt seit dem Jahr 2018 die Aus­bil­dung von Jugend­li­chen mit Ver­mitt­lungs­hemm­nis­sen in Regio­nen, in denen die Zahl der Aus­bil­dungs­platz­su­chen­den die Zahl der offe­nen Aus­bil­dungs­stel­len über­steigt. Unter­neh­men, die für die­se Ziel­grup­pe zusätz­li­che Aus­bil­dungs­plät­ze anbie­ten, erhal­ten in den ers­ten bei­den Jah­ren aus Lan­des- und EU-Mit­teln einen Zuschuss zur Aus­bil­dungs­ver­gü­tung. In den ers­ten elf Mona­ten ab Pro­gramm­start erhal­ten die aus­bil­den­den Unter­neh­men und aus­bil­dungs­in­ter­es­sier­ten jun­gen Men­schen Unter­stüt­zung bei der Zusam­men­füh­rung sowie beim Start in die Aus­bil­dung durch einen aus­ge­wähl­ten Bildungsträger.

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