NRW: Land kauft Bele­gungs­rech­te für 474 Woh­nun­gen an

Wohnungsklingel - Hauswand Foto: Sicht auf eine Klingel, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Das För­der­pro­gramm zur Ankauf von Bele­gungs­rech­ten an bestehen­dem Wohn­raum wur­de im Jahr 2022 auf 67 Städ­te und Gemein­den ausgeweitet.

Die Kon­tin­gent­lö­sung in Bochum ist ein Ergeb­nis der Zusam­men­ar­beit zwi­schen VBW Bau­en und Woh­nen, der Stadt Bochum, der lan­des­ei­ge­nen För­der­bank NRW.BANK und dem Minis­te­ri­um für Hei­mat, Kom­mu­na­les, Bau und Digi­ta­li­sie­rung des Lan­des Nordrhein-Westfalen.

Im Rah­men des För­der­pro­gramms hat die jewei­li­ge Kom­mu­ne das Recht, Woh­nun­gen für einen Zeit­raum von fünf oder zehn Jah­ren zu benen­nen und zu beset­zen. In der Regel kön­nen freie oder dem­nächst frei­wer­den­de Woh­nun­gen geför­dert wer­den, für die ein Bedarf auf dem Woh­nungs­markt besteht und die für dau­er­haf­tes Woh­nen geeig­net sind. Es kön­nen jedoch auch Woh­nun­gen geför­dert wer­den, in denen Mie­te­rin­nen oder Mie­ter woh­nen, die einen Wohn­be­rech­ti­gungs­schein bean­tra­gen können.

Zusätz­lich wer­den attrak­ti­ve För­der­kon­di­tio­nen für Bin­dungs­ver­län­ge­run­gen in den Wohn­raum­för­der­be­stim­mun­gen NRW 2023 ange­bo­ten. Im Fal­le einer Bin­dungs­ver­län­ge­rung bei geför­der­ten Woh­nun­gen, die zeit­nah aus der Bin­dung her­aus­fal­len, kön­nen ein Til­gungs­nach­lass von bis zu 20 Pro­zent auf die Restva­lu­ta des Dar­le­hens der NRW.BANK sowie Zins­sät­ze von 0 Pro­zent für die ers­ten fünf Jah­re des Ver­län­ge­rungs­zeit­raums und anschlie­ßend 0,5 Pro­zent bis zum Ablauf der Bin­dungs­ver­län­ge­rung gewährt wer­den. Die­se Maß­nah­men sol­len dazu bei­tra­gen, bezahl­ba­ren Wohn­raum lang­fris­tig zu sichern und die Wohn­raum­ver­sor­gung in Bochum und ande­ren Kom­mu­nen in Nord­rhein-West­fa­len zu verbessern.

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