Das Förderprogramm zur Ankauf von Belegungsrechten an bestehendem Wohnraum wurde im Jahr 2022 auf 67 Städte und Gemeinden ausgeweitet.
Die Kontingentlösung in Bochum ist ein Ergebnis der Zusammenarbeit zwischen VBW Bauen und Wohnen, der Stadt Bochum, der landeseigenen Förderbank NRW.BANK und dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Im Rahmen des Förderprogramms hat die jeweilige Kommune das Recht, Wohnungen für einen Zeitraum von fünf oder zehn Jahren zu benennen und zu besetzen. In der Regel können freie oder demnächst freiwerdende Wohnungen gefördert werden, für die ein Bedarf auf dem Wohnungsmarkt besteht und die für dauerhaftes Wohnen geeignet sind. Es können jedoch auch Wohnungen gefördert werden, in denen Mieterinnen oder Mieter wohnen, die einen Wohnberechtigungsschein beantragen können.
Zusätzlich werden attraktive Förderkonditionen für Bindungsverlängerungen in den Wohnraumförderbestimmungen NRW 2023 angeboten. Im Falle einer Bindungsverlängerung bei geförderten Wohnungen, die zeitnah aus der Bindung herausfallen, können ein Tilgungsnachlass von bis zu 20 Prozent auf die Restvaluta des Darlehens der NRW.BANK sowie Zinssätze von 0 Prozent für die ersten fünf Jahre des Verlängerungszeitraums und anschließend 0,5 Prozent bis zum Ablauf der Bindungsverlängerung gewährt werden. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, bezahlbaren Wohnraum langfristig zu sichern und die Wohnraumversorgung in Bochum und anderen Kommunen in Nordrhein-Westfalen zu verbessern.