NRW: Land ver­län­gert die För­de­rung zusätz­li­cher Schulbusse

Kölner Verkehrs-Betriebe - KVB - Bus - Mercedes Citaro - Buslinie 159 Foto: Buslinie 159 der KVB auf der Straße, Urheber: Kölner Verkehrs-Betriebe AG/Archiv

Das Ver­kehrs­mi­nis­te­ri­um hat die För­de­rung für zusätz­li­che Schul­bus­se bis zum Beginn der Som­mer­fe­ri­en verlängert.

Zuletzt war das Schul­bus­pro­gramm durch den Erlass neu­er Richt­li­ni­en im Dezem­ber 2020 bis zu den Oster­fe­ri­en ver­län­gert wor­den. Ins­ge­samt hat die Lan­des­re­gie­rung seit dem Start des För­der­pro­gramms im August 33,5 Mil­lio­nen Euro bereit­ge­stellt. Für die Wie­der­auf­nah­me des Prä­senz­un­ter­richts am 22. Febru­ar haben 137 Kom­mu­nen und Ersatz­schul­trä­ger Anträ­ge für zusätz­li­che Schü­ler­ver­keh­re gestellt. Zusam­men mit den im ver­gan­ge­nen Schul­halb­jahr gewähr­ten Mit­teln sind rund 21 Mil­lio­nen Euro bewil­ligt worden.

Das Land hat die Mög­lich­keit geschaf­fen, auch die Kos­ten für zusätz­li­che Fahr­ten mit Bestands­bus­sen zu finan­zie­ren. Geför­dert wer­den außer­dem zusätz­li­che Fahr­ten in Klein­bus­sen zu För­der­schu­len, wenn in ein­zel­nen Fahr­zeu­gen För­der­schü­ler zum Bei­spiel aus medi­zi­ni­schen Grün­den kei­ne Mas­ke tra­gen kön­nen oder dürfen.

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