Mit breiter Zustimmung über die Regierungsfraktionen hinaus hat der Landtag das neue Kulturgesetzbuch beschlossen.
Damit kann das KulturGB wie geplant zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Mit dem Kulturgesetzbuch sollen künftig sämtliche die Kultur betreffenden rechtlichen Regelungen und Gesetze in einem zentralen Gesetzeswerk gebündelt werden. Ziel ist, die Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens durch verbindliche Rahmensetzungen zu stärken und zugleich die Bedeutung der Kultur als zentrales politisches Handlungsfeld hervorzuheben.
So enthält das Kulturgesetzbuch zum Beispiel ausführliche gesetzliche Bestimmungen zu Musikschulen und Bibliotheken sowie Regelungen zu den Themen soziale Absicherung von Künstlerinnen und Künstlern, Provenienzforschung und Nachhaltigkeit. Auch die Kulturförderung in ländlichen Räumen bildet einen besonderen Akzent. Mit der Einführung eines Kulturgesetzbuchs nimmt Nordrhein-Westfalen bundesweit eine Vorreiterrolle ein.