NRW: Nach wochen­lan­gem Streik Eini­gung an Unikliniken

Universitätsklinikum Essen - Hufelandstraße - Stadtbezirk III - Essen Foto: Universitätsklinikum Essen, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Nach elf Wochen Streik an den sechs Uni­kli­ni­ken in NRW haben sich Arbeit­ge­ber und die Gewerk­schaft Ver­di geeinigt.

Die Ver­di-Tarif­kom­mis­si­on stimm­te dem Kom­pro­miss­vor­schlag am Diens­tag­nach­mit­tag „mit über­wäl­ti­gen­der Mehr­heit zu”, wie die Gewerk­schaft mit­teil­te. Der Tarif­ver­trag star­tet Anfang 2023 und beinhal­tet ver­schie­de­ne Model­le, die die Beschäf­tig­ten­grup­pen im Kli­nik­all­tag wirk­sam ent­las­ten sol­len. Für wei­te Tei­le der Pfle­ge inklu­si­ve der psych­ia­tri­schen Sta­tio­nen und der Not­auf­nah­men wird schicht­ge­nau das Zah­len­ver­hält­nis von Beschäf­tig­ten und Pati­en­ten fest­ge­legt. „Wird die­se Quo­te unter­schrit­ten oder kommt es zu ander­wei­tig belas­ten­den Situa­tio­nen, erhal­ten die Betrof­fe­nen Belas­tungs­punk­te”, hieß es von Ver­di. Für jeweils sie­ben Punk­te wird dem­nach ein zusätz­li­cher frei­er Tag als Belas­tungs­aus­gleich gewährt. Im ers­ten Jahr der Umset­zung kön­nen auf die­se Wei­se bis zu elf freie Tage zusam­men­kom­men. Im zwei­ten Jahr sind es 14 und ab dem drit­ten Jahr maxi­mal 18 zusätz­li­che freie Tage. Für die Umset­zung und die Ein­füh­rung der nöti­gen IT-Sys­te­me bekom­men die Kli­ni­ken aber immer­hin andert­halb Jah­re Zeit. Für den Über­gang wur­den des­halb pau­schal fünf Ent­las­tungs­ta­ge vereinbart.

Zufrie­den zeig­te sich die Gewerk­schaft damit, dass bun­des­weit erst­mals für vie­le Beschäf­tig­ten­grup­pen außer­halb der Pfle­ge Min­dest­be­set­zun­gen und Belas­tungs­aus­glei­che ver­ein­bart wor­den sei­en. So wer­den unter ande­rem in der Radio­lo­gie, in den Betriebs­ki­tas und bei The­ra­peu­ten bereichs­be­zo­ge­ne Min­dest­vor­ga­ben für den Per­so­nal­ein­satz fixiert, deren Unter­schrei­tung eben­falls mit zusätz­li­cher Frei­zeit aus­ge­gli­chen wird. Für alle Service‑, IT- und Tech­nik­be­rei­che sowie für die Ambu­lan­zen wur­de hin­ge­gen ledig­lich der Auf­bau von 30 zusätz­li­chen Voll­zeit­stel­len pro Uni­kli­nik ver­ein­bart. „Das ist bit­ter und hat in den Beleg­schaf­ten zu vie­len Dis­kus­sio­nen geführt”, sag­te Ver­di-Ver­hand­lungs­füh­rer Heinz Rech. „Ins­be­son­de­re für die Düs­sel­dor­fer Uni­kli­nik ist der Stel­len­auf­bau ein Trop­fen auf dem hei­ßen Stein. Denn Kran­ken­haus­ar­beit ist Team­ar­beit und braucht über­all aus­rei­chend Personal”.

Bun­des­weit angeb­lich erst­ma­lig wer­den im Tarif­ver­trag mit dem Namen „Ent­las­tung NRW” auch kon­kre­te Ent­las­tungs­re­geln für Aus­zu­bil­den­de geschaf­fen. So wer­den unter ande­rem Min­dest­stan­dards für die Pra­xis­an­lei­tung und die Zahl der Lehr­kräf­te fest­ge­schrie­ben, bei deren Unter­schrei­tung die Aus­zu­bil­den­den einen Belas­tungs­aus­gleich erhal­ten. Die NRW-Lan­des­re­gie­rung zeig­te sich erfreut. „Die Eini­gung bringt eine spür­ba­re Ent­las­tung für alle pati­en­ten­na­hen Beru­fe an den sechs Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken in Nord­rhein-West­fa­len”, sag­te Wis­sen­schafts­mi­nis­te­rin Ina Bran­des. „Es freut mich, dass wir mit der Ände­rung des Hoch­schul­ge­set­zes die Wei­chen für die Ver­ein­ba­rung stel­len konn­te”. Gesund­heits­mi­nis­ter Karl-Josef Lau­mann sag­te, es lie­ge nun „ein gutes Ergeb­nis auf dem Tisch, das zu bes­se­ren Arbeits­be­din­gun­gen führt und nach­hal­tig ent­las­tet”. Um die Eini­gung zu ermög­li­chen, hat­te die Lan­des­re­gie­rung eine Ände­rung des Hoch­schul­ge­set­ze auf den Weg gebracht, die Ende Juni vom Land­tag ver­ab­schie­det wur­de. Die Geset­zes­än­de­rung war not­wen­dig, um den sechs Uni­ver­si­täts­kli­ni­ken den Aus­tritt aus dem Arbeit­ge­ber­ver­band des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len (AdL NRW) zu ermög­li­chen, damit sie eigen­stän­di­ge Tarif­ver­hand­lun­gen füh­ren kön­nen. Infol­ge­des­sen ist nun ein eigen­stän­di­ger Arbeit­ge­ber­ver­band in Grün­dung, in dem sich die nord­rhein-west­fä­li­schen Uni­kli­ni­ken für Tariffra­gen zusammenschließen.

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