NRW: Nut­zung der Coro­na-Warn-App soll attrak­ti­ver werden

Corona-Warn-App - RKI - Robert-Koch-Institut - Smartphone - Niedriges Risiko Foto: Sicht auf die Corona-Warn-App auf einem Smartphone (RKI), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die nord­rhein-west­fä­li­sche Lan­des­re­gie­rung will die Nut­zung der Coro­na-App attrak­ti­ver machen.

In einem Brief an das Bun­des­kanz­ler­amt sowie an den Vor­sitz der Minis­ter­prä­si­den­ten­kon­fe­renz, über den die Zei­tun­gen der Fun­ke-Medi­en­grup­pe (Mitt­woch­aus­ga­ben) berich­ten, schlägt NRW-Minis­ter­prä­si­dent Armin Laschet im Namen sei­ner Regie­rung eine Rei­he von Ver­bes­se­run­gen vor. So sol­len Nut­zer der App künf­tig sich leich­ter in Muse­en und Gast­stät­ten regis­trie­ren kön­nen (zum Bei­spiel durch einen Bar­code an Türen, der dann nur noch ein­ge­scannt wer­den muss) und bei Ver­an­stal­tun­gen schnel­ler über eine „fast lane” Zutritt erhal­ten. Außer­dem soll es die Mög­lich­keit eines (frei­wil­li­gen) Kon­takt­ta­ge­buchs geben.

Ergänzt wer­den soll die App mit einem Kon­takt 24-stän­di­gen Hot­line in meh­re­ren Spra­chen, die alle Fra­gen beant­wor­tet und Hin­wei­se gibt, was im Fal­le eines roten App-Alarms zu tun ist. Zu den Vor­schlä­gen gehört zudem, dass Nut­zer künf­tig genau­er infor­miert wer­den, wo und wann sie eine Risi­ko­be­geg­nung hat­ten – „in agg­re­gier­ter Form, um daten­schutz­recht­li­chen Beden­ken zu begeg­nen”, wie es in dem Schrei­ben heißt. Über die App sol­len auch loka­le Infor­ma­tio­nen wie aktu­el­le Infek­ti­ons­zah­len und loka­le Coro­na-Regeln abruf­bar sein. Der Down­load soll auch auf älte­ren Mobil­te­le­fo­nen ermög­licht wer­den. Geprüft wer­den soll, ob App-Nut­zer nicht dazu ver­pflich­tet wer­den kön­nen, ande­re Per­so­nen zu war­nen, wenn sie ein posi­ti­ves Test­ergeb­nis erhal­ten. Bis­lang ist dies freiwillig.

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