Der SPD-Landesvorsitzende in NRW, Sebastian Hartmann, will als Reaktion auf die Coronakrise die Kompetenzen des Bundes beim Bevölkerungsschutz stärken.
„Die Katastrophenschutzplanung der Länder ist teilweise veraltet und unvollständig”, heißt es in einem 14-seitigen Konzept, über das die „Rheinische Post” berichtet. Hartmann fordert darin eine Grundgesetzänderung: „Wir müssen wegkommen vom föderalen Kooperationsverbot hin zu einem Kooperationsgebot”, so der Landesvorsitzende, zugleich SPD-Obmann im Innenausschuss des Bundestages, zuständig für den Bevölkerungsschutz.
Es müsse aber weiterhin starke föderale Strukturen im Bevölkerungsschutz geben. In Deutschland sind in Friedenszeiten die Länder für den Schutz vor großen Unglücken und Katastrophen zuständig („Katastrophenschutz”). Der Bund hingegen hat die Aufgabe, die Bevölkerung vor kriegsbedingten Gefahren zu schützen („Zivilschutz”). Wechselseitig ist es aber möglich auf die Ressourcen des jeweils anderen zuzugreifen („integriertes Hilfeleistungssystem”). Diese Unterscheidung sei überholt, findet Hartmann, weil dem Bund damit in Friedenszeiten bei einer Katastrophe wie Cyberattacken oder Terrorismus keine unmittelbaren Aufgaben zukämen. Hartmann schlägt unter anderem vor, das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) entscheidend zu stärken.