NRW: Tarif­ver­trag im Wach- und Sicher­heits­ge­wer­be allgemeinverbindlich

Polizei - Polizist - Waffe - Dienstwaffe - Pistole - Dienstpistole Foto: Sicht auf die Pistole eines Polizisten, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Karl-Josef Lau­mann hat den Lohn­ta­rif­ver­trag des Wach- und Sicher­heits­ge­wer­bes rück­wir­kend erneut für all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt.

Der Tarif­ver­trag ist damit bin­dend für alle Arbeit­ge­ber in der Bran­che und schützt damit die rund 40.000 Beschäf­tig­ten des Bewa­chungs­ge­wer­bes in Nord­rhein-West­fa­len vor Lohn­dum­ping durch Betrie­be, die sich dem Tarif­ver­trag nicht ange­schlos­sen haben.

Ins­ge­samt wur­den 20 Tätig­keits­be­rei­che für all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt. Die neu­en Stun­den­löh­ne im Sicher­heits­ge­wer­be rei­chen von 11,21 Euro im Objekt­schutz oder an der Pfor­te bis 17,08 Euro für Sicher­heits­mit­ar­bei­ter mit IHK-Prü­fung und gel­ten zum 01. März 2021. Ab dem 01. Janu­ar 2022 erhö­hen sie sich auf 11,58 Euro bzw. 17,64 Euro.

Der Antrag auf All­ge­mein­ver­bind­li­ch­er­klä­rung wur­de von der Gewerk­schaft ver.di und dem Bun­des­ver­band der Sicher­heits­wirt­schaft gemein­sam gestellt. Der Tarif­aus­schuss beim Arbeits­mi­nis­te­ri­um Nord­rhein-West­fa­len hat dem Antrag zuge­stimmt. Er besteht aus je drei Mit­glie­dern der Arbeit­ge­ber- und Arbeit­neh­mer­sei­te. Auch die Vor­gän­ger-Tarif­ver­trä­ge für die­se Bran­che waren bereits für all­ge­mein­ver­bind­lich erklärt wor­den. Somit besteht für die Beschäf­tig­ten ein durch­ge­hen­der Schutz vor Lohn­dum­ping. Die AVE durch Minis­ter Lau­mann hat zur Fol­ge, dass ein Tarif­ver­trag für alle Arbeit­ge­ber und Beschäf­tig­ten einer Bran­che gilt, auch wenn die Unter­neh­men nicht dem Arbeit­ge­ber­ver­band und die Beschäf­tig­ten kei­ner Gewerk­schaft angehören.

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