Die nordrhein-westfälische Landesregierung beabsichtigt zusätzlich 1,5 Millionen Euro aus dem Rettungsschirm an Unterstützungseinrichtungen.
Die Kabinettvorlage dazu wurde am 01. Juni 2021 vom Landeskabinett beschlossen. Der Betrag wird vorbehaltlich der Beschlussfassung des Landtages den Unterstützungsangeboten für Frauen und Mädchen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung gestellt.
Bereits zuvor, im April und im September 2020, wurden zur Sicherung der Unterstützungsangebote gegen Gewalt an Frauen 2,5 Millionen Euro über den Corona-Rettungsschirm bereitgestellt. Im Januar 2021 folgten weitere 1,6 Millionen Euro. Sofern der Landtag dem Vorschlag der Landesregierung Nordrhein-Westfalen folgt, können jetzt zusätzliche 1,5 Millionen Euro für den Zeitraum vom 1. Juli bis 31. Dezember 2021 hinzukommen. Wie bereits zuvor sind die Mittel für Frauenhäuser, Frauenberatungsstellen, Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt und spezialisierte Beratungsstellen für die Opfer von Menschenhandel vorgesehen: Sie können flexibel und bedarfsgerecht zur Deckung von zusätzlichen Ausgaben zur Sicherung des Infektionsschutzes, Finanzierung von Testmaterial, Anschaffung technischer Ausstattung und Kompensation von Einnahmeausfällen kleiner, gemeinnütziger Trägervereine genutzt werden.