NRW: Wei­te­re 1,5 Mil­lio­nen Euro für gewalt­be­trof­fe­ne Frauen

Frau - Smartphone - Telefonieren - Öffentlichkeit Foto: Telefonierende Frau mit Smartphone in der Öffentlichkeit, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die nord­rhein-west­fä­li­sche Lan­des­re­gie­rung beab­sich­tigt zusätz­lich 1,5 Mil­lio­nen Euro aus dem Ret­tungs­schirm an Unterstützungseinrichtungen.

Die Kabi­nett­vor­la­ge dazu wur­de am 01. Juni 2021 vom Lan­des­ka­bi­nett beschlos­sen. Der Betrag wird vor­be­halt­lich der Beschluss­fas­sung des Land­ta­ges den Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­ten für Frau­en und Mäd­chen in Nord­rhein-West­fa­len zur Ver­fü­gung gestellt.

Bereits zuvor, im April und im Sep­tem­ber 2020, wur­den zur Siche­rung der Unter­stüt­zungs­an­ge­bo­te gegen Gewalt an Frau­en 2,5 Mil­lio­nen Euro über den Coro­na-Ret­tungs­schirm bereit­ge­stellt. Im Janu­ar 2021 folg­ten wei­te­re 1,6 Mil­lio­nen Euro. Sofern der Land­tag dem Vor­schlag der Lan­des­re­gie­rung Nord­rhein-West­fa­len folgt, kön­nen jetzt zusätz­li­che 1,5 Mil­lio­nen Euro für den Zeit­raum vom 1. Juli bis 31. Dezem­ber 2021 hin­zu­kom­men. Wie bereits zuvor sind die Mit­tel für Frau­en­häu­ser, Frau­en­be­ra­tungs­stel­len, Fach­be­ra­tungs­stel­len gegen sexua­li­sier­te Gewalt und spe­zia­li­sier­te Bera­tungs­stel­len für die Opfer von Men­schen­han­del vor­ge­se­hen: Sie kön­nen fle­xi­bel und bedarfs­ge­recht zur Deckung von zusätz­li­chen Aus­ga­ben zur Siche­rung des Infek­ti­ons­schut­zes, Finan­zie­rung von Test­ma­te­ri­al, Anschaf­fung tech­ni­scher Aus­stat­tung und Kom­pen­sa­ti­on von Ein­nah­me­aus­fäl­len klei­ner, gemein­nüt­zi­ger Trä­ger­ver­ei­ne genutzt werden.

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