Der Papst schickt Kontrolleure ins Erzbistum Köln – Papst Franziskus habe eine Apostolische Visitation der Erzdiözese Köln angeordnet.
Dazu habe der Heilige Vater Anders Kardinal Arborelius, Bischof von Stockholm, sowie Monsignore Johannes van den Hende, Bischof von Rotterdam und Vorsitzender der Niederländischen Bischofskonferenz, zu „Visitatoren” ernannt. Die Gesandten sollen sich im Laufe der ersten Junihälfte vor Ort „ein umfassendes Bild von der komplexen pastoralen Situation im Erzbistum verschaffen” und gleichzeitig eventuelle Fehler von Kardinal Woelki sowie Erzbischof Heße, der Weihbischöfe, Schwaderlapp und Puff im Umgang mit Fällen sexuellen Missbrauchs untersuchen. „Ich begrüße, dass der Papst sich mit der Apostolischen Visitation ein eigenes Bild über die unabhängige Untersuchung und die Konsequenzen daraus verschaffen will”, ließ sich Woelki zitieren.
Nach Einschätzung des Münsteraner Kirchenrechtlers Thomas Schüller zeigt der Vorgang, dass Rom und Papst Franziskus die Situation in Köln sehr ernst nehmen. Eine Visitation „kommt in der katholischen Kirche schon mal vor, aber bei einem Kardinal ist das äußerst ungewöhnlich. Da müssen die Römer schon in großer Sorge sein, dass an den Vorwürfen ernsthaft und substantiell etwas dran ist. So etwas überlegt man sich vorher und mehrfach sehr genau, weil man ja um das Zeichen einer solchen Untersuchung weiß”, sagte Schüller der „Rheinischen Post” (Samstag). Das bedeutet dann auch: „In 99 Prozent der Fälle ist eine Visitation der Anfang vom Ende”.
Nach seinen Worten besitzt eine Apostolische Visitation „die Rechte des Papstes, das heißt, der Kardinal von Köln, so sehr er auch Kardinal ist, wird auskunftspflichtig sein und alle Türen und Schränke aufmachen müssen, er muss alles auf den Tisch legen”. Die Visitatoren hätten auch das Recht, alle zu befragen, auch alle Missbrauchsopfer. Für Schüller, der Direktor des Institut für Kanonisches Recht der Universität Münster ist, sei es dem Kardinal gegenüber gerecht, wenn sein Fall von unabhängigen Leuten untersucht würde. „Das ist ein kleiner Beitrag zur kirchlichen Rechtskultur; ein ganz kleiner, aber ein guter”, so Schüller.