Regio­na­les: Raz­zi­en gegen sechs bekann­te Rechtsextremisten

Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof - Staatsanwaltschaft - Haupteingang - Karlsruhe Foto: Haupteingang vom Generalbundesanwalt (Karlsruhe), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Im Hes­sen, Nie­der­sach­sen, Nord­rhein-West­fa­len und Sach­sen-Anhalt hat die Bun­des­an­walt­schaft am Diens­tag Woh­nun­gen von mut­maß­li­chen Rechts­extre­mis­ten durch­su­chen lassen.

Betrof­fen sei­en sechs nament­lich bekann­te Beschul­dig­te sowie vier nicht tat­ver­däch­ti­ge Per­so­nen, teil­te die Karls­ru­her Behör­de mit. Fest­nah­men sei­en bis­lang nicht erfolgt. Die Beschul­dig­ten ste­hen in dem Ver­dacht, eine kri­mi­nel­le Ver­ei­ni­gung gegrün­det und sich an ihr mit­glied­schaft­lich betei­ligt zu haben.

Nach dem bis­he­ri­gen Ergeb­nis der Ermitt­lun­gen eine die Beschul­dig­ten eine rechts­extre­mis­ti­sche Gesin­nung, so die Bun­des­an­walt­schaft. Vor die­sem Hin­ter­grund sol­len sie im Jahr 2018 inner­halb der Grup­pie­rung „Wolfs­bri­ga­de” die Unter­grup­pie­rung „Sturm­bri­ga­de” gebil­det haben. Die­se soll die Auf­ga­be eines „bewaff­ne­ten Arms” der Grup­pie­rung „Wolfs­bri­ga­de” haben.

Erklär­tes Ziel der Grup­pie­rung sei das „Wie­der­erstar­ken eines frei­en Vater­lan­des” nach dem „ger­ma­ni­schen Sit­ten­ge­setz”, hieß es. Es bestehe der Ver­dacht, dass die­se Zie­le auch mit­tels Gewalt­tä­tig­kei­ten durch­ge­setzt wer­den soll­ten. Die Durch­su­chun­gen von Diens­tag dien­ten Behör­den­an­ga­ben zufol­ge dazu, die bestehen­den Ver­dachts­mo­men­te zu objek­ti­vie­ren. Unter ande­rem soll­te geklärt wer­den, ob die Beschul­dig­ten über Waf­fen verfügen.

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