Wup­per­tal: 14-Jäh­ri­ger ohne Aus­weis mit Ein­hand­mes­ser unterwegs

Bundespolizei - Polizistin - Polizei - Person - Uniform Foto: Sicht auf eine Bundespolizistin, Urheber: dts Nachrichtenagentur

In Wup­per­tal fan­den Bun­des­po­li­zis­ten am Frei­tag­abend um 18:15 Uhr bei einem Deut­schen ein Einhandmesser.

Das Mes­ser wur­de sicher­ge­stellt und ein Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren ein­ge­lei­tet. Der Jugend­li­che konn­te sich nicht aus­wei­sen und gab an kei­ne Aus­weis­do­ku­men­te mit sich zu füh­ren. Dar­auf­hin wur­de er mit zur Dienst­stel­le genom­men und zur Per­so­na­li­en­fest­stel­lung durchsucht.

Die Fra­ge, ob er gefähr­li­che Gegen­stän­de wie Mes­ser oder ähn­li­ches mit sich füh­re, ver­nein­te der 14-Jäh­ri­ge. Wäh­rend der Durch­su­chungs­maß­nah­me wur­de ein Ein­hand­mes­ser in sei­ner Umhän­ge­ta­sche auf­ge­fun­den. Der Besitz des Ein­hand­mes­sers ist erlaubt. Das Mit­füh­ren des Mes­sers aller­dings ver­bo­ten. Somit wur­de die­ses Mes­ser sichergestellt.

Über den Sach­ver­halt wur­de der Erzie­hungs­be­rech­tig­te in Kennt­nis gesetzt. Der Vater ent­schied, dass der 14-Jäh­ri­ge sei­nen Weg selbst­stän­dig fort­set­zen kann und das Mes­ser nicht durch ihn abge­holt wird. Somit wur­de der 14-Jäh­ri­ge von der Wache ent­las­sen und ein Ord­nungs­wid­rig­keits­ver­fah­ren eingeleitet.

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