In Wuppertal fanden Bundespolizisten am Freitagabend um 18:15 Uhr bei einem Deutschen ein Einhandmesser.
Das Messer wurde sichergestellt und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet. Der Jugendliche konnte sich nicht ausweisen und gab an keine Ausweisdokumente mit sich zu führen. Daraufhin wurde er mit zur Dienststelle genommen und zur Personalienfeststellung durchsucht.
Die Frage, ob er gefährliche Gegenstände wie Messer oder ähnliches mit sich führe, verneinte der 14-Jährige. Während der Durchsuchungsmaßnahme wurde ein Einhandmesser in seiner Umhängetasche aufgefunden. Der Besitz des Einhandmessers ist erlaubt. Das Mitführen des Messers allerdings verboten. Somit wurde dieses Messer sichergestellt.
Über den Sachverhalt wurde der Erziehungsberechtigte in Kenntnis gesetzt. Der Vater entschied, dass der 14-Jährige seinen Weg selbstständig fortsetzen kann und das Messer nicht durch ihn abgeholt wird. Somit wurde der 14-Jährige von der Wache entlassen und ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.