Köln: Kündigung wegen verordnete Corona-Quarantäne unwirksam
Das Arbeitsgericht hat eine Kündigung für unwirksam erklärt, nachdem ein Arbeitnehmer durch eine verordnete Quarantäne gekündigt wurde.
Das Arbeitsgericht hat eine Kündigung für unwirksam erklärt, nachdem ein Arbeitnehmer durch eine verordnete Quarantäne gekündigt wurde.
Die Klägerin ist 2011 als Verkaufshilfe mit Backtätigkeiten bei der Beklagten – einem Betrieb der Systemgastronomie – beschäftigt.
Schließt ein Arbeitnehmer seinen Kollegen vorsätzlich in der Toilette ein, begeht er dadurch eine schwere Verletzung seiner arbeitsvertraglichen Pflichten.