BayVGH: Schuhgeschäfte in Bayern dürfen nun wieder öffnen
Schuhgeschäfte in Bayern dürfen auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 öffnen.
Schuhgeschäfte in Bayern dürfen auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von über 100 öffnen.
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat das Verbot touristischer Tagesausflüge für Bewohner von Hotspots vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Das von der bayerischen Staatsregierung in der Coronakrise verhängte Verkaufsverbot für größere Geschäfte ist nicht mit dem Grundgesetz vereinbar.