Bundeswehr: Soldaten müssen Gratis-Bahnfahrten nicht versteuern
Bundeswehrsoldaten müssen bei ihren Gratis-Fahrten mit der Bahn nicht ans Finanzamt denken.
Bundeswehrsoldaten müssen bei ihren Gratis-Fahrten mit der Bahn nicht ans Finanzamt denken.
Ungeachtet des Einmarsches der Türkei in Nordsyrien bildet die Bundeswehr weiter Soldaten der türkischen Armee aus.
Bundeswehrsoldaten sollen kleine Ausrüstungsmängel ab sofort in Eigenregie schneller beseitigen können. Das Bundesverteidigungsministerium habe 376 Personen jeweils 25.000 Euro Handgeld bereitgestellt.