NRW: Verzicht auf Kopftuch-Verbot in Kitas und Grundschulen
In Nordrhein-Westfalen wird es kein Kopftuch-Verbot in Kindertagesstätten und Grundschulen geben.
In Nordrhein-Westfalen wird es kein Kopftuch-Verbot in Kindertagesstätten und Grundschulen geben.
Drei Wochen nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Sanktionen gegen Hartz-IV-Empfänger sind die Bundesagentur für Arbeit (BA) und das Arbeitsministerium im Begriff, eine interne Weisung zur Umsetzung der Karlsruher Vorgaben zu erarbeiten.
Die Tierschutzorganisation PETA will kommende Woche in Vertretung der Ferkel Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht einlegen.
Auch wenige Tage vor der Abstimmung im Bundesrat ist der künftige Umgang der NRW-Landesregierung mit der Grundsteuer unklar.