Düsseldorf: Eilantrag beim Verwaltungsgericht gegen die Stadt
Gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf kann nicht mit Erfolg vorgegangen werden.
Gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Düsseldorf kann nicht mit Erfolg vorgegangen werden.
Das Gericht hat mit dem Urteil lediglich die Frage der Rechtsgrundlage für die Bekanntgabe eines Prüffalls geklärt.
Nicht zertifizierte Atemschutzmasken des Typs KN95 dürfen nicht in Verkehr gebracht werden.
Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Russland wurde ein 31-Jähriger festgestellt, der zur Festnahme ausgeschrieben war.