Einwohnermeldeamt – Wohnberechtigungsschein nun pflicht
Seit November 2015 benötigt man nun zwingend den Wohnberechtigungsschein, der vom Vermieter ausgefüllt werden muss, sobald man beim Einwohnermeldeamt sich ab- beziehungsweise anmelden muss – auch bei mir war das heute der Fall. Da das Formular nicht „offiziell” angeboten wird, bieten wir es hier als Download an.