Einwohnermeldeamt

Ein­woh­ner­mel­de­amt – Wohn­be­rech­ti­gungs­schein nun pflicht

Seit Novem­ber 2015 benö­tigt man nun zwin­gend den Wohn­be­rech­ti­gungs­schein, der vom Ver­mie­ter aus­ge­füllt wer­den muss, sobald man beim Ein­woh­ner­mel­de­amt sich ab- bezie­hungs­wei­se anmel­den muss – auch bei mir war das heu­te der Fall. Da das For­mu­lar nicht „offi­zi­ell” ange­bo­ten wird, bie­ten wir es hier als Down­load an.