BA: Hartz-IV-Sanktionen auch für unter 25-Jährige gestrichen
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) setzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV-Sanktionen auch bei unter 25-Jährigen um.
Die Bundesagentur für Arbeit (BA) setzt das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Hartz-IV-Sanktionen auch bei unter 25-Jährigen um.
Viele Menschen, die von Hartz IV leben, müssen von den Leistungen der Grundsicherung einen Teil ihrer Miete zahlen, obwohl Wohnkosten eigentlich von den Kommunen getragen werden.