Flutopfer: Bundesregierung setzt Insolvenzantragspflicht aus
Die Bundesregierung hat eine vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgrund der Unwetterkatastrophe beschlossen.
Die Bundesregierung hat eine vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht aufgrund der Unwetterkatastrophe beschlossen.