NRW: Finanzämter wahren aktuell den Weihnachtsfrieden
In der Zeit vom 17. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2022 verzichten die Finanzämter auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen.
In der Zeit vom 17. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2022 verzichten die Finanzämter auf Vollstreckungsmaßnahmen und die Einleitung von Betriebsprüfungen.
Nordrhein-Westfalens Finanzminister will an der Praxis festhalten, Datenträger mit Informationen über Steuersünder anzukaufen.
Die schwarz-grüne Koalition ringt um eine einheitliche Position über eine Sondersteuer auf hohe Zusatzgewinne von Energiekonzernen.