Dormagen: Stadt klärt über Unzulässigkeit der Kinn-Maske auf
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV sowie im Einzelhandel gilt nach der Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen seit dem 27. April 2020.
Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV sowie im Einzelhandel gilt nach der Corona-Schutzverordnung in Nordrhein-Westfalen seit dem 27. April 2020.