OTTO: Keinen Handlungsbedarf bei Vernichtung von Warenretouren
Der Onlinehändler OTTO sieht bei der Vernichtung von schadhaften Rücksendungen keinen Handlungsbedarf.
Der Onlinehändler OTTO sieht bei der Vernichtung von schadhaften Rücksendungen keinen Handlungsbedarf.