Ber­lin: Kon­takt­ver­bot soll laut Mer­kel min­des­tens zwei Wochen gelten

Jugendliche - Mädchen - Rolltreppe - Öffentlichkeit Foto: Junge Mädchen auf einer Rolltreppe, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bun­des­kanz­le­rin hat die Eini­gung von Bund und Län­dern auf ein „Kon­takt­ver­bot” in der Öffent­lich­keit ver­tei­digt und zunächst eine Befris­tung auf zwei Wochen angekündigt.

Das öffent­li­che Leben müs­se so weit her­un­ter­ge­fah­ren wer­den, wie es „ver­tret­bar” sei, sag­te Mer­kel am spä­ten Sonn­tag­nach­mit­tag in Ber­lin. „Die über­wäl­ti­gen­de Mehr­heit der Men­schen hat ver­stan­den, dass es jetzt auf jeden und jede ankommt”. Jeder kön­ne sei­nen Bei­trag leisten.

Mer­kel hat­te sich zuvor bei einer Tele­fon­kon­fe­renz mit den Minis­ter­prä­si­den­ten der Län­der auf das „Kon­takt­ver­bot” ver­stän­digt. Die­ses sieht vor, dass Ansamm­lun­gen von mehr als zwei Per­so­nen gene­rell ver­bo­ten wer­den. Dies ist das bun­des­wei­te Min­dest­maß – Bun­des­län­der wie zum Bei­spiel Bay­ern hat­ten bereits im Vor­feld noch schär­fe­re Maß­nah­men ergrif­fen. Auch Hes­sens Minis­ter­prä­si­dent Vol­ker Bouf­fier (CDU) sprach am Sonn­tag­nach­mit­tag davon, dass Men­schen in sei­nem Bun­des­land im Regel­fall nur noch allei­ne raus dürfen.

Mer­kel sag­te unter­des­sen, dass man mit der Eini­gung dafür sor­ge, dass in ganz Deutsch­land „im Grund­satz” die glei­chen Regeln gel­ten. „Die­se Maß­nah­men sol­len eine Gel­tungs­dau­er von min­des­tens zwei Wochen haben”, füg­te sie hin­zu. Aus­nah­men sol­len nach der Eini­gung von Bund und Län­dern unter ande­rem für Fami­li­en gel­ten sowie für Per­so­nen, die in einem Haus­halt leben.

Ein wei­te­rer Punkt, auf den sich Bund und Län­der am Sonn­tag einig­ten, ist die bun­des­wei­te Schlie­ßung von Restau­rants und Dienst­leis­tern im Bereich der Kör­per­pfle­ge, wie zum Bei­spiel Fri­seu­re. Die Lie­fe­rung und Abho­lung mit­nah­me­fä­hi­ger Spei­sen für den Ver­zehr zu Hau­se soll wei­ter gestat­tet sein.

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