Ab sofort können Patienten mit leichten Erkrankungen der obereren Atemwege nach telefonischer Rücksprache mit ihrem Arzt eine AU-Bescheinigung bis maximal sieben Tage ausgestellt bekommen.
Sie müssen dafür nicht die Arztpraxen aufsuchen. Darauf hätten sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung verständigt, teilte der GKV-Spitzenverband am Montagnachmittag in Berlin mit.
Die Regelung gelte für Patienten, „die an leichten Erkrankungen der oberen Atemwege erkrankt sind und keine schwere Symptomatik vorweisen oder Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) für einen Verdacht auf eine Infektion mit COVID-19 erfüllen”, hieß es weiter.
Diese Vereinbarung gelte „ab sofort und zunächst für vier Wochen”. Mit diesem Schritt unterstütze „die gemeinsame Selbstverwaltung Patienten und Ärzte gleichermaßen”, so der GKV-Spitzenverband.