Ber­lin: Krank­schrei­bun­gen ab sofort per Anruf ohne Arzt­be­such möglich

Arbeitsecke - Schreibtisch - Stuhl - Lampe Foto: Sicht auf eine Arbeitsecke mit Schreibtisch und Stuhl, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Ab sofort kön­nen Pati­en­ten mit leich­ten Erkran­kun­gen der obe­re­ren Atem­we­ge nach tele­fo­ni­scher Rück­spra­che mit ihrem Arzt eine AU-Beschei­ni­gung bis maxi­mal sie­ben Tage aus­ge­stellt bekommen.

Sie müs­sen dafür nicht die Arzt­pra­xen auf­su­chen. Dar­auf hät­ten sich die Kas­sen­ärzt­li­che Bun­des­ver­ei­ni­gung (KBV) und der Spit­zen­ver­band der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung ver­stän­digt, teil­te der GKV-Spit­zen­ver­band am Mon­tag­nach­mit­tag in Ber­lin mit.

Die Rege­lung gel­te für Pati­en­ten, „die an leich­ten Erkran­kun­gen der obe­ren Atem­we­ge erkrankt sind und kei­ne schwe­re Sym­pto­ma­tik vor­wei­sen oder Kri­te­ri­en des Robert-Koch-Insti­tuts (RKI) für einen Ver­dacht auf eine Infek­ti­on mit COVID-19 erfül­len”, hieß es weiter.

Die­se Ver­ein­ba­rung gel­te „ab sofort und zunächst für vier Wochen”. Mit die­sem Schritt unter­stüt­ze „die gemein­sa­me Selbst­ver­wal­tung Pati­en­ten und Ärz­te glei­cher­ma­ßen”, so der GKV-Spitzenverband.

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