Karls­ru­he: Bun­des­an­walt­schaft bestä­tigt Fest­nah­me von Terroristen

Generalbundesanwalt - Bundesgerichtshof - Karlsruhe Foto: Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (Karlsruhe), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Bun­des­an­walt­schaft hat die Fest­nah­me von vier mut­maß­li­chen Mit­glie­dern einer Ter­ror­zel­le des „Isla­mi­schen Staats” (IS) bestätigt.

Die Fest­nah­me der tadschi­ki­schen Staats­an­ge­hö­ri­gen erfolg­te durch Spe­zi­al­kräf­te des Lan­des Nord­rhein-West­fa­len und Beam­te des mit den Ermitt­lun­gen befass­ten Poli­zei­prä­si­di­ums Düs­sel­dorf in den Städ­ten Essen, Neuss und Sie­gen sowie im Kreis Heins­berg, teil­te die Karls­ru­her Behör­de am Mitt­woch­mor­gen mit. Zudem wur­den die Woh­nun­gen der Beschul­dig­ten sowie sechs wei­te­re Objek­te in Nord­rhein-West­fa­len durch­sucht. Grund­la­ge sind Haft­be­feh­le des Ermitt­lungs­rich­ters des Bun­des­ge­richts­hofs vom 09. April 2020. Mit den wei­te­ren poli­zei­li­chen Ermitt­lun­gen wur­de neben dem Poli­zei­prä­si­di­um Düs­sel­dorf auch das Bun­des­kri­mi­nal­amt beauftragt.

Die vier Fest­ge­nom­me­nen sowie ein bereits seit dem 15. März 2019 in Unter­su­chungs­haft befind­li­ches Mit­glied sei­en drin­gend ver­däch­tig, sich im Janu­ar 2019 dem IS als Mit­glie­der ange­schlos­sen zu haben, hieß es. In des­sen Auf­trag sol­len sie laut GBA gemein­sam eine soge­nann­te Zel­le in Deutsch­land gegrün­det haben. Zunächst hät­ten sie vor­ge­habt, nach Tadschi­ki­stan aus­zu­rei­sen, um dort im Rah­men des bewaff­ne­ten „Dschi­had” an Kämp­fen gegen die Regie­rung teil­zu­neh­men. Spä­ter sol­len die Beschul­dig­ten dann geplant haben, in Deutsch­land töd­li­che Anschlä­ge zu bege­hen. Laut Bun­des­an­walt­schaft stan­den sie dabei – wie bereits zuvor – in Kon­takt mit zwei hoch­ran­gi­gen IS-Füh­rungs­mit­glie­dern in Syri­en und Afgha­ni­stan, von denen sie ent­spre­chen­de Anwei­sun­gen erhielten.

Anschlags­zie­le soll­ten dabei Ein­rich­tun­gen von US-Streit­kräf­ten in Deutsch­land oder auch Ein­zel­per­so­nen sein. Zur Durch­füh­rung der Anschlags­plä­ne soll die Zel­le bereits über schar­fe Schuss­waf­fen nebst Muni­ti­on ver­fügt haben. Zudem ver­schaff­te offen­bar einer der Beschul­dig­ten Anlei­tun­gen für die Her­stel­lung soge­nann­ter unkon­ven­tio­nel­ler Spreng- und Brand­vor­rich­tun­gen (USBV). Eini­ge der hier­für not­wen­di­gen Kom­po­nen­ten sei­en bereits im Wege des Inter­net-Ver­sand­han­dels erwor­ben wor­den, hieß es.

Zur Finan­zie­rung ihrer Pla­nun­gen sowie des IS in Syri­en sol­len die Beschul­dig­ten Geld in Deutsch­land gesam­melt und die­ses über in der Tür­kei ansäs­si­ge Finanz­agen­ten an die Ver­ei­ni­gung trans­fe­riert haben. Um ihr noch wei­te­re Mit­tel zukom­men las­sen zu kön­nen, soll einer der Beschul­dig­ten einen mit 40.000 US-Dol­lar dotier­ten Auf­trag für einen Mord­an­schlag in Alba­ni­en ange­nom­men haben. Des­sen Aus­füh­rung sei aller­dings kurz­fris­tig geschei­tert, so die Karls­ru­her Behör­de. Die Beschul­dig­ten wer­den im Lau­fe des Mitt­wochs dem Ermitt­lungs­rich­ter des Bun­des­ge­richts­hofs vor­ge­führt, der über den Voll­zug der Unter­su­chungs­haft ent­schei­den wird.

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