NRW: Mas­ken­pflicht im Unter­richt wie­der ein­ge­führt worden

Liebe Eltern - Aus gegebenem Anlass ist das Betreten des Schuldgeländes untersagt - Schild - Corona - Hinweis Foto: Schule mit Corona-Hinweis für Eltern, Urheber: dts Nachrichtenagentur

In Nord­rhein-West­fa­len soll zum Schul­start nach den Herbst­fe­ri­en am Mon­tag wie­der eine stren­ge Mas­ken­pflicht gelten.

Schü­ler ab der fünf­ten Klas­se müs­sen dann auch wie­der im Unter­reich einen Mund-Nase-Schutz tra­gen, sag­te NRW-Schul­mi­nis­te­rin Yvonne Gebau­er (FDP) am Mitt­woch­nach­mit­tag. Die Maß­nah­me gilt zunächst bis zu den Weih­nachts­fe­ri­en. Bereits nach den Som­mer­fe­ri­en hat­te es in NRW die­se Rege­lung gege­ben – wenig spä­ter war sie aber wie­der auf­ge­ho­ben wor­den. Eine Mas­ken­pflicht galt seit­dem nur im Schul­ge­bäu­de, aber nicht wäh­rend des Unter­richts. Gebau­er mach­te trotz der Ver­schär­fung deut­lich, dass Schu­len kei­ne „Hot­spots” sei­en. Das Infek­ti­ons­ge­sche­hen sei dort nach wie vor gering.

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