Sicher­heit: NRW hat die meis­ten isla­mis­ti­schen Gefähr­der abgeschoben

Regierungsjet - Bundesrepublik Deutschland - Flugzeug Foto: Regierungsjet der Bundesrepublik Deutschland, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Nord­rhein-West­fa­len hat 2019 bun­des­weit die meis­ten isla­mis­ti­schen Gefähr­der abgeschoben.

„In die­sem Jahr haben wir elf isla­mis­ti­sche Gefähr­der in ihre Hei­mat­staa­ten rück­ge­führt, so vie­le wie kein ande­res Bun­des­land. NRW hat damit 44 Pro­zent aller bun­des­wei­ten Rück­füh­run­gen von Gefähr­dern in 2019 vor­ge­nom­men”, sag­te NRW-Inte­gra­ti­ons­mi­nis­ter Joa­chim Stamp (FDP) der „Welt” (Mon­tags­aus­ga­be).

Zudem sei­en neun wei­te­re Per­so­nen aus dem „sicher­heits­re­le­van­ten” isla­mis­ti­schen Umfeld außer Lan­des gebracht wor­den. Von den elf rück­ge­führ­ten Gefähr­dern stam­men den Anga­ben zufol­ge drei aus Bos­ni­en-Her­ze­go­wi­na, zwei aus Afgha­ni­stan, zwei aus Tadschi­ki­stan, einer aus Ser­bi­en, einer aus Marok­ko, einer aus dem Liba­non und einer aus der Türkei.

„Nach den Erfah­run­gen mit dem isla­mis­ti­schen Atten­tä­ter Anis Amri lässt sich sagen, dass wir damit elf­mal poten­zi­el­le Anschlä­ge wie am Breit­scheid­platz ver­hin­dert haben”, so Stamp. Aktu­ell sind etwa 80 Gefähr­der in NRW regis­triert; im bevöl­ke­rungs­reichs­ten Bun­des­land gibt es eine beson­ders gro­ße isla­mis­ti­sche Szene.

15 die­ser Per­so­nen sind Syrer, die jedoch wegen der krie­ge­ri­schen Aus­ein­an­der­set­zun­gen in ihrer Hei­mat nicht abge­scho­ben wer­den kön­nen. „Solan­ge wir sie nicht los­wer­den kön­nen, müs­sen wir mit ihnen umge­hen wie mit deut­schen Gefähr­dern und sie kon­se­quent über­wa­chen”, so der FDP-Poli­ti­ker. Eini­ge der etwa 80 regis­trier­ten gefähr­li­chen Isla­mis­ten sind in Haft oder befin­den sich im Ausland.

In NRW geht man seit dem Amts­an­tritt der von CDU- und FDP-geführ­ten Lan­des­re­gie­rung 2017 här­ter gegen Gefähr­der vor. Nach Anga­ben des NRW-Inte­gra­ti­ons­mi­nis­ters wür­den „nun alle aus­län­der­recht­li­chen Mög­lich­kei­ten genutzt, von der Ver­sa­gung des Auf­ent­halts­ti­tels über die Aus­wei­sung bis hin zur Abschie­bungs­an­ord­nung nach Para­graf 58a Aufenthaltsgesetz”.

Die­ser Para­graf erlaubt es, Per­so­nen abzu­schie­ben, wenn die Sicher­heits­be­hör­den durch eine „auf Tat­sa­chen gestütz­te Pro­gno­se” zu dem Schluss kom­men, dass die jewei­li­ge Per­son eine beson­de­re Gefahr für die Sicher­heit Deutsch­lands dar­stellt oder von einem ter­ro­ris­ti­schen Anschlag aus­zu­ge­hen ist.

In NRW wur­den meh­re­re Ver­fah­ren nach Para­graf 58a ange­wandt und Stamps Anga­ben zufol­ge jedes Mal gericht­lich bestä­tigt, wenn Gefähr­der gegen ihre Rück­füh­rung geklagt hat­ten. In die­sem Zusam­men­hang mahn­te Stamp erneut eine akti­ve­re Rol­le der Bun­des­re­gie­rung an. „Uns wür­de es sehr hel­fen, wenn die Bun­des­re­gie­rung mit mehr Staa­ten sta­bi­le Rück­füh­rungs-Abkom­men schlie­ßen wür­de. Das ist Auf­ga­be des Bun­des­in­nen­mi­nis­te­ri­ums und des Aus­wär­ti­gen Amtes”, sag­te der NRW-Integrationsminister.

Gera­de die Haus­spit­zen mit Bun­des­in­nen­mi­nis­ter Horst See­ho­fer (CSU) und Außen­mi­nis­ter Hei­ko Maas (SPD) müss­ten sich stär­ker bei Regie­run­gen der jewei­li­gen Staa­ten enga­gie­ren. „Da pas­siert immer noch viel zu wenig”, beklag­te Stamp.

Vor eini­gen Wochen reis­te der Lan­des­po­li­ti­ker in den Irak. Dort herrscht die Todes­stra­fe, des­halb kom­men für Deutsch­land nach rechts­staat­li­chen Grund­sät­zen Abschie­bun­gen dort­hin nicht infra­ge – es sei denn, es gäbe eine diplo­ma­ti­sche Zusi­che­rung, dass die Todes­stra­fe bei den Abge­scho­be­nen nicht ange­wandt wird. „Wenn die Bun­des­re­gie­rung die Zusi­che­rung sol­cher diplo­ma­ti­schen Noten mit dem Irak errei­chen könn­te, wären wir erheb­lich weiter.”

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