Die Verbraucherzentrale NRW hat Sony wegen dem PlayStation Network abgemahnt. Beanstandet werden unter anderem Guthaben, das nach zwei Jahren verfällt und einiges mehr.
Als nicht Verbraucher-freundlich wurde das PlayStation Network von Sony jetzt von der Verbraucherzentrale NRW abgemahnt. Sie beanstanden einige Punkte, die die Spieler in Kauf nehmen müssen.
So verfällt bei Sony beispielsweise nach zwei Jahren das Guthaben, welches man im PlayStation Network aufladen kann. Dies kann dann beispielsweise für kostenpflichtige Apps und Spiele genutzt werden.
Ebenso sollen die Eltern des minderjährigen Spielers alle Kosten übernehmen, die beispielsweise durch In-App-Käufe zu unrecht getätigt wurden.
Abgesehen davon muss man die Nutzungsbedingungen vom PlayStation Network zustimmen, auch, wenn man die Konsole gar nicht im Online-Modus betreiben mag.
In der allgemeinen Geschäftsbedingungen fehlt zudem der Hinweis, dass man das Widerrufsrecht bei Download-Inhalten verliert beim Kauf. All die oben genannten Punkte wurden von der Verbraucherzentrale an Sony herangetragen.
Man erhofft sich dadurch eine Besserung, sollte dies aber nicht geschehen, leitet man gegebenenfalls rechtliche Schritte ein und geht deswegen vors Gericht.