Ver­brau­cher­zen­tra­le: Play­Sta­ti­on Net­work von Sony wur­de abgemahnt

PlayStation Network - Header Bild: PlayStation Network (Header)

Die Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW hat Sony wegen dem Play­Sta­ti­on Net­work abge­mahnt. Bean­stan­det wer­den unter ande­rem Gut­ha­ben, das nach zwei Jah­ren ver­fällt und eini­ges mehr.

Als nicht Ver­brau­cher-freund­lich wur­de das Play­Sta­ti­on Net­work von Sony jetzt von der Ver­brau­cher­zen­tra­le NRW abge­mahnt. Sie bean­stan­den eini­ge Punk­te, die die Spie­ler in Kauf neh­men müssen.

So ver­fällt bei Sony bei­spiels­wei­se nach zwei Jah­ren das Gut­ha­ben, wel­ches man im Play­Sta­ti­on Net­work auf­la­den kann. Dies kann dann bei­spiels­wei­se für kos­ten­pflich­ti­ge Apps und Spie­le genutzt werden.

Eben­so sol­len die Eltern des min­der­jäh­ri­gen Spie­lers alle Kos­ten über­neh­men, die bei­spiels­wei­se durch In-App-Käu­fe zu unrecht getä­tigt wurden.

Abge­se­hen davon muss man die Nut­zungs­be­din­gun­gen vom Play­Sta­ti­on Net­work zustim­men, auch, wenn man die Kon­so­le gar nicht im Online-Modus betrei­ben mag.

In der all­ge­mei­nen Geschäfts­be­din­gun­gen fehlt zudem der Hin­weis, dass man das Wider­rufs­recht bei Down­load-Inhal­ten ver­liert beim Kauf. All die oben genann­ten Punk­te wur­den von der Ver­brau­cher­zen­tra­le an Sony herangetragen.

Man erhofft sich dadurch eine Bes­se­rung, soll­te dies aber nicht gesche­hen, lei­tet man gege­be­nen­falls recht­li­che Schrit­te ein und geht des­we­gen vors Gericht.

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