Aufgrund des neuen Anti-Terror-Gesetzes müssen sich alle Prepaid-Karten-Käufer mit einem Ausweis legitimieren, um den Kauf abschließend zu können. Nun gibt es Infos bei einem Inhaberwechsel.
Das neue Anti-Terror-Gesetz soll beispielsweise den Terroristen erschweren, anonym an jeder Ecke beliebig oft anonyme Simkarten kaufen zu können, damit sie in Verbindung mit den anderen Terroristen bleiben können.
Aufgrund dessen müssen seit kurzer Zeit alle Käufer die sich eine Prepaid-Simkarte kaufen möchten, mit einem Ausweis gegenüber dem Verkäufer legitimieren, womit die Simkarte dann auf einem persönlich registriert ist.
Nun hat man seitens Vodafone bekanntgegeben, wie ein Inhaberwechsel stattfindet. Diese Option kommt beispielsweise in Betracht, wenn man seine (persönlich registrierte) Simkarte an jemand anderen überlassen möchte. Das man in diesem Fall dann den neuen Inhaber eintragen lassen sollte klingt hoffentlich logisch.
Dazu benötigt man zuerst das PDF-Formular „Vodafone InfoDok 251″ und füllt diese aus. Anschließend muss es von beiden Parteien unterschrieben werden und mit einer leserlichen Kopie seines Ausweises von beiden Seiten des neuen Inhabers an Vodafone gesendet werden.
Dazu kann man entweder in einem der Vodafone Shops gehen, per Briefpost an „Vodafone GmbH, Vodafone-Kundenbetreuung, 40875 Ratingen” senden oder per Fax an die 02102 / 98 65 75. Geschäftskunden müssen zudem einen Ausdruck ihres Eintrags im Handelsregister beilegen.
Bei der Bearbeitung seitens Vodafone wird dann die Simkarte über Nacht gesperrt, erhält aber vorher eine SMS mit der entsprechenden Information. Im späteren Verlauf schaltet sie sich wieder frei und man erhält eine SMS mit der Aufforderung, die Simkarte dem neuen Besitzer zu übergeben. Ab 07:00 Uhr kann der neue Inhaber sich dann über die Selbstregistrierungsseite registrieren und sich identifizieren lassen. Alternativ kann man auch in einem der Vodafone Shops vorbeischauen.