Coro­na­vi­rus: Kein Ver­si­che­rungs­schutz für Impfverweigerer

Die Masken fallen - Schild - Demonstration - Corona-Skeptikern - August 2020 - Berlin Foto: Demo von Corona-Skeptikern am 01.08.2020 (Berlin), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Impf­ver­wei­ge­rer soll­ten kei­nen Ver­si­che­rungs­schutz bei einer Coro­na-Erkran­kung genießen.

Das hat Micha­el Hüt­her, Direk­tor des Insti­tuts für Welt­wirt­schaft, in einem Gast­bei­trag für das „Han­dels­blatt” (Diens­tag­aus­ga­be) gefor­dert. „Zu prü­fen wäre daher, ob Impf­ver­wei­ge­rer (ohne medi­zi­ni­sche Indi­ka­ti­on) wegen der aus ihrem Ver­hal­ten resul­tie­ren­den exter­nen Effek­te dadurch sank­tio­niert wer­den kön­nen, dass bei ihnen kein Ver­si­che­rungs­schutz im Fal­le einer Covid-19-Erkran­kung besteht”, so der Ökonom.

Da die Betref­fen­den das Risi­ko offen­kun­dig gering schätz­ten, sei für sie die sub­jek­tiv erach­te­te Ein­tritts­wahr­schein­lich­keit nied­rig, der finan­zi­el­le Scha­den bei Ein­tritt aber groß. „Das soll­te Anreiz­wir­kun­gen haben”, so Hüt­her. Damit wür­den die Impf­geg­ner nicht aus dem Gesund­heits­schutz her­aus­ge­nom­men, son­dern nur aus des­sen soli­da­ri­scher Finan­zie­rung. „Natür­lich, das geht erst ein­mal nur in der Gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung. Und ja, es ist eine teil­wei­se Abkehr des Soli­dar­prin­zips. Dem steht aber das Schutz­in­ter­es­se der Soli­dar­ge­mein­schaft vor über­ge­bühr­li­cher Inan­spruch­nah­me entgegen”.

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