Coro­na: Groß­ver­an­stal­tungs­ver­bot wird bis Ende 2020 verlängert

Fußgängerzone - Menschen - Personen - Geschäfte Foto: Menschen in einer Fußgängerzone, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Bund und Län­der haben sich auf eine Ver­län­ge­rung des Ver­bots von Groß­ver­an­stal­tun­gen bis Ende des Jah­res geeinigt.

Das teil­te Bun­des­kanz­le­rin Ange­la Mer­kel (CDU) am Don­ners­tag­nach­mit­tag nach einer Schalt­kon­fe­renz mit den Regie­rungs­chefs der Bun­des­län­der mit. Dabei geht es dem­nach um Ver­an­stal­tun­gen, bei denen eine Kon­takt­ver­fol­gung nicht mög­lich ist und Hygie­ne­re­geln nicht ein­ge­hal­ten wer­den kön­nen. Eine Arbeits­grup­pe auf Ebe­ne der Chefs der Staats- und Senats­kanz­lei­en soll unter­des­sen einen Vor­schlag erar­bei­ten, wie mit Zuschau­ern bei Sport­ver­an­stal­tun­gen umge­gan­gen wer­den soll.

Bei der Dis­kus­si­on über die Ein­füh­rung eines bun­des­wei­ten Min­dest­buß­gelds für Ver­stö­ße gegen die Mas­ken­pflicht erziel­ten die Regie­rungs­chefs eben­falls eine Eini­gung. Die Höhe soll min­des­tens 50 Euro betra­gen. Ledig­lich Sach­sen-Anhalt wer­de den Beschluss nicht umset­zen, so Merkel.

Wie erwar­tet einig­ten sich Bund und Län­der auch auf eine Min­dest-Qua­ran­tä­ne von fünf Tagen für alle Rei­se­rück­keh­rer aus Risi­ko­ge­bie­ten. Erst ab die­sem Zeit­punkt soll die eigent­lich 14-tägi­ge Qua­ran­tä­ne mit der Vor­la­ge eines nega­ti­ven Tests been­det wer­den kön­nen. Die neue Rege­lung soll laut Mer­kel ab Okto­ber gel­ten. Für Ein­rei­sen­de aus Nicht-Risi­ko­ge­bie­ten sol­len zudem ab dem 15. Sep­tem­ber kei­ne kos­ten­lo­sen Coro­na-Tests mehr ange­bo­ten wer­den. Für Per­so­nen, die eine „ver­meid­ba­re Rei­se” in Risi­ko­ge­bie­te antre­ten, soll kei­ne Kom­pen­sa­ti­on des Ver­dienst­aus­falls mehr mög­lich mög­lich sein.

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