Club­house: Daten­schüt­zer kri­ti­sie­ren neue Social Media-App

Smartphone - Frau - Person - Öffentlichkeit - Empfang Foto: Frau mit Smartphone in der Luft haltend, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Vor­sit­zen­de der Daten­schutz­kon­fe­renz von Bund und Län­dern hat Män­gel der Social-Media-App Club­house beklagt.

Club­house ist vor allem nach einem Auf­tritt des thü­rin­gi­schen Minis­ter­prä­si­den­ten Bodo Rame­low zuneh­mend in die Kri­tik gekom­men. Die Mög­lich­keit der Nut­zer, dem Dienst Zugriff auf ihre Kon­tak­te zu gewäh­ren und die­sem somit Kon­takt­in­for­ma­tio­nen von Per­so­nen, die selbst nicht Teil­neh­mer des Diens­tes sind, zur Ver­fü­gung zu stel­len, sei „grund­sätz­lich kri­tisch zu sehen”, sag­te Moni­ka Grethel dem „Redak­ti­ons­netz­werk Deutsch­land”. Glei­ches gel­te für eine Anmeldung/Authentifizierung bei „Club­house” über einen wei­te­ren Social-Media-Account eines ein­ge­la­de­nen Teilnehmers.

Was mit den Kon­takt- und Account­in­for­ma­tio­nen gesche­he, blei­be weit­ge­hend intrans­pa­rent. Es gehe nicht dar­um, Nut­zern Vor­ga­ben für die pri­va­te Ver­wen­dung einer App oder eines Diens­tes zu machen, so Grethel. Wenn es sich aber – wie im Fall von „Club­house” – nicht nur um die eige­nen Daten, son­dern auch um Daten ande­rer unbe­tei­lig­ter Men­schen han­de­le, „begeg­net ein Upload von Kon­takt­in­for­ma­tio­nen Drit­ter daten­schutz­recht­li­chen Beden­ken”. Soweit die Nut­zung des Diens­tes auch ohne Zur­ver­fü­gung­stel­lung von Daten ande­rer Men­schen mög­lich sei, soll­ten Nut­zer auf einen Upload ver­zich­ten oder die­sen durch spe­zi­fi­sche Maß­nah­men ausschließen.

Die App war zuletzt kri­ti­siert wor­den, weil sie bis­her nur auf Apple-Gerä­ten nutz­bar ist sowie wegen des Zugriffs auf Daten ande­rer. Im Übri­gen gilt als umstrit­ten, dass Dia­lo­ge dort offi­zi­ell als ver­trau­lich dekla­riert wer­den, auch wenn wie im Fall Rame­low Tau­sen­de Nut­zer zuhören.

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