Deut­sche Bahn: Unter­neh­men geht gericht­lich gegen GDL-Streik vor

Bahn - DB - Deutsche Bahn - Zug - Regionalzug - Bahnhof - Gleis - Haltestelle Foto: Regionalzug der Deutschen Bahn, Urheber: dts Nachrichtenagentur

Nach­dem die GDL das neue Tarif­an­ge­bot der Bahn zurück­ge­wie­sen hat, geht das Unter­neh­men gericht­lich gegen den lau­fen­den Streik vor.

Man habe vor dem Arbeits­ge­richt Frank­furt am Main einen Antrag auf Erlass einer einst­wei­li­gen Ver­fü­gung gegen die Streiks ein­ge­reicht, teil­te der Kon­zern am Don­ners­tag mit. Streiks sei­en nur dann zuläs­sig, „wenn sie sich im Rah­men des gel­ten­den Rechts bewe­gen”, sag­te DB-Per­so­nal­vor­stand Mar­tin Sei­ler. „Das ist nach unse­rer Auf­fas­sung bei den Streiks der GDL nicht der Fall”. Nach den jüngs­ten Äuße­run­gen der GDL gehe es bei dem Arbeits­kampf „offen­kun­dig mehr um recht­li­che und poli­ti­sche The­men als dar­um, Lösun­gen für gute Arbeits­be­din­gun­gen am Ver­hand­lungs­tisch zu fin­den”, so die Bahn.

GDL-Chef Claus Weselsky hat­te das neue Ange­bot zuvor zurück­ge­wie­sen. „Die­ses Ange­bot kann kein Mensch und vor allen Din­gen kei­ne Gewerk­schaft auf die­ser Welt anneh­men”, sag­te er im ARD-Mor­gen­ma­ga­zin. Es beinhal­te die Beschrän­kung des Gel­tungs­be­rei­ches auf den der­zei­ti­gen Tarif­ver­trag. Die Bahn wol­le die Gewerk­schaft zwin­gen, für neue Mit­glie­der kei­ne Tarif­ver­trä­ge abschlie­ßen zu kön­nen. Weselsky warf dem Kon­zern­vor­stand vor, damit die „Exis­tenz­ver­nich­tung der GDL” anzu­stre­ben. Das Ange­bot der Bahn sei aber auch „inhalt­lich nicht annehm­bar”. Es beinhal­te immer noch eine „Null­run­de” für das Jahr 2021. Auch der „Angriff auf die Betriebs­ren­te” sei wei­ter vorhanden.

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