Karls­ru­he: Eil­an­trä­ge der Öffent­lich-Recht­li­chen abgelehnt

Bundesverfassungsgericht - Bundesrepublik Deutschland - Karlsruhe Foto: Eingangsbereich des Bundesverfassungsgerichts (Karlsruhe), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Im Streit um eine Erhö­hung des Rund­funk­bei­trags haben die Öffent­lich-Recht­li­chen eine Schlap­pe in Karls­ru­he erlitten.

Das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt lehn­te Anträ­ge auf Erlass einer einst­wei­li­gen Anord­nung ab. ARD, ZDF und Deutsch­land­ra­dio hat­ten unab­hän­gig von­ein­an­der den Gang nach Karls­ru­he ange­kün­digt. Die Beschwer­de­füh­rer hat­ten mit dem Unter­las­sen der Zustim­mung zum Medi­en­än­de­rungs­staats­ver­trag eine Ver­let­zung ihrer Rund­funk­frei­heit beklagt. Das Gericht traf hier­über noch kei­ne Ent­schei­dung in der Haupt­sa­che, sieht aber zumin­dest auch kei­ne Eil­be­dürf­tig­keit. „Die Beschwer­de­füh­rer legen nicht näher dar, dass eine ver­fas­sungs­wid­ri­ge Ver­zö­ge­rung des Inkraft­tre­tens der Ände­rung des Rund­funk­fi­nan­zie­rungs­staats­ver­trags irrever­si­bel zu schwe­ren Nach­tei­len führ­te”, so die Karls­ru­her Rich­ter (1 BvR 2756/20, 1 BvR 2775/20, 1 BvR 2777/20).

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