Mün­chen: Mas­ken­pflicht auf öffent­li­chen Plät­zen eingeführt

Frauenkirchen - Dom - Lieben Frau - Kathedrale - Erzbischof - Freising - München Foto: Sicht auf die Frauenkirche (München), Urheber: dts Nachrichtenagentur

Die Stadt Mün­chen führt als Reak­ti­on auf stei­gen­de Coro­na-Zah­len eine Mas­ken­pflicht auf öffent­li­chen Plät­zen ein.

Das teil­te die Stadt­ver­wal­tung am Mon­tag­mit­tag mit. Dem­nach soll die Pflicht „auf und im Umgriff viel­be­such­ter öffent­li­cher Plät­ze und Orte” gel­ten. Unter ande­rem sind der Vik­tua­li­en­markt sowie der Mari­en­platz betrof­fen. Ab Don­ners­tag sol­len zudem nur noch Tref­fen von maxi­mal fünf Per­so­nen oder zwei Haus­hal­ten im pri­va­ten Bereich und im gesam­ten öffent­li­chen Raum mög­lich sein. Das gilt auch für die Gas­tro­no­mie. Bei „anlass­be­zo­ge­nen” pri­va­te Fei­ern wie Geburts­ta­ge und Hoch­zei­ten wird die Gäs­te­zahl auf 25 (innen) bezie­hungs­wei­se 50 (im Frei­en) beschränkt. Die neu­en Rege­lun­gen sol­len ab Inkraft­tre­ten jeweils sie­ben Tage gelten.

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